E-Health-Gesetz: Die Fristen bleiben

pr/pm
Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. An dem straffen Zeitplan, Fristen und Sanktionen ändert sich - nichts.

Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU und SPD verabschiedet, die Linken lehnten es ab, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Testphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächen‧deckend eingeführt werden. Damit gibt es keine Änderung am straffen, mit Sanktionen belegten Zeitplan. Bis Mitte 2018 sollten Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Laut gematik könne der Roll-out weiterhin 2016 beginnen.

BZÄK und KZBV hatten die Fristen und die damit verknüpften Sanktionsregelungen als Eingriffe ins Selbstverwaltungsrecht heftig kritisiert.

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