eGK widerspricht geltendem Recht
Die gesetzlichen Krankenkassen hätten darauf verzichtet, die Fotos der Versicherten zu prüfen, heißt es zur Begründung. "Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dies wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen", zitiert das Hamburger Abendblatt, aus dem Gutachten.
Gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt
Die im Auftrag der KBV erstellte Expertise wirft den Kassen vor, "die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt" zu haben. Wörtlich heißt es: "Bei Erstellung der eGK erfolgt eine Verifizierung der Angaben in keinem Punkt. (...) Dadurch werden durch die Krankenkassen keine Identitätsnachweise ausgestellt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen." Rein rechtlich müssten die E-Gesundheitskarten wieder eingezogen oder nachgerüstet werden.
Identifizierung noch unklar
Laut Zeitung verteidigt der GKV-Spitzenverband das Procedere der Kartenherausgabe. Auch das Bundesgesundheitsministerium beteuere, dass alles korrekt gelaufen ist.
Jedoch, so ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im "Hamburger Abendblatt": "Es ist unbestritten, dass die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen ist." Das Ministerium ließ offen, wann geprüft wird, ob der Karteninhaber auch der Abgebildete auf dem Foto ist.