Ein neuer Hausarzt-EBM
Mit dem neuen Hausarzt-EBM werden Hausärzte gefördert, die den hausärztlichen Versorgungsauftrag grundsätzlich wahrnehmen. So will man Gesprächsleistungen wieder abrechenbar machen. Für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags wird außerdem eine Vorhaltepauschale in den Gebührenordnungskatalog aufgenommen.
Die Versichertenpauschale, die der Arzt einmal im Quartal pro Patient abrechnen kann, wird aufgegliedert und in fünf Altersklassen differenziert. Die Höhe der Pauschale orientiert sich somit stärker als bisher an dem Alter des Patienten und damit auch an dessen Betreuungsbedarf.
Mehr Geld für die Palliativmedizin
Mehr Geld stellen die Krankenkassen für die hausärztliche geriatrische und palliativmedizinische Versorgung sowie für sozialpädiatrische Leistungen bereit. "Damit wird sich die ambulante Versorgung für unheilbar kranke und für ältere Patienten sowie für Kinder, die eine sozialpädiatrische Behandlung benötigen, verbessern“, betonte Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Die zusätzlichen Gelder belaufen sich auf rund 124 Millionen Euro im Jahr.
Die beschlossenen Änderungen sind Teil der Weiterentwicklung des EBM, die die KBV angestoßen hat. Weitere Maßnahmen sind zum Sommer 2014 geplant. Zur Stärkung der fachärztlichen Grundversorgung hatten sich die KBV und der GKV-Spitzenverband bereits im Mai auf die Einführung einer Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Oktober geeinigt.
"Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine wohnortnahe ambulante Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können“, betonte Feldmann. Vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Bevölkerung und dem bereits spürbaren Mangel an Hausärzten sei dies dringend erforderlich. Die Änderungen treten zum 1. Oktober in Kraft.