Ein verschlungener Weg

Wolfgang Strassmeir
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nimmt zwar Gestalt an. Der Start wird jedoch nicht vor Mitte 2014 erfolgen. Bis dahin wird wohl noch der eine oder andere Verteilungskampf für Unruhe sorgen.

Bevor erste Patienten im neuen sektorenübergreifenden Versorgungsbereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) von Vertragsärzten behandelt werden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch eine Menge Arbeit vor sich. 

Der G-BA definiert den Rahmen

Im März 2012 hatte der G-BA eine erste ASV-Richtlinie vorgelegt, in der die allgemeinen Vorgaben und Regelungen dargestellt werden. Die krankheitsbezogenen Konkretisierungen, die für die Leistungserbringung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung unerlässlich sind, sollen bis zum Frühjahr 2014 erarbeitet werden.

Bis Ende 2013 will der G-BA erste Anlagen zu den Indikationen "Gastrointestinale Tumore / Tumore der Bauchhöhle" und "Gynäkologische Tumore" beschließen. Ebenfalls Priorität haben schwere Verlaufsformen von Rheuma, Herzinsuffizienz und seltene Erkrankungen wie Tuberkulose, das Marfan-Syndrom, Pulmonale Hypertonie, Mukoviszidose und primär sklerosierende Cholangitis. Auch welche Qualitätsanforderungen ASV-Teilnehmer erfüllen müssen, ist noch offen.

Das einzige Maß: die Qualität 

Nach der Prognose von Sonja Froschauer, Geschäftsführerin des ASV-Bundesverbands, wird es zu einem Überangebot von ASV-Leistungen kommen, da "keine Zulassungsbeschränkungen außer über die Qualifikation bestehen“, wie sie jetzt in Berlin auf einer Veranstaltung erläuterte.

Für Susanne Hertzer, Techniker Krankenkasse, liegt die Crux der ASV in den noch zu definierenden Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Erkrankungen: "Wir werden angesichts der vorgesehenen extrabudgetären und bislang ungedeckelten Vergütungsregelungen für ASV-Leistungen sehr darauf zu achten haben, dass die sehr hohen Qualitätsanforderungen auch eingehalten werden.“ Langfristig müsse man jedoch auch für diesen neuen Versorgungsbereich die Ausgabenbegrenzung  diskutieren, sagte Hetzer.

Grundsätzlich soll ein interdisziplinäres Team die ASV-Behandlung  fachlich und organisatorisch koordinieren. Dort angedockt wird ein Kernteam aus Fachärzten, das sein Know how in Fragen der Therapie einbringt. Fachärzte, die man abhängig vom Krankheitsverlauf ergänzend benötigt, sollen auf Überweisung tätig werden.

Für den Bereich der Onkologie hat der G-BA als Minimalanforderung eine zusätzliche sektorenübergreifende Kooperationspflicht zwischen dem ASV-Krankenhaus und dem interdisziplinären Team beziehungsweise einzelnen Vertragsärzten definiert. "Der potenzielle Vorteil der ASV gegenüber Selektivverträgen liegt in der Flächendeckung und in der einfachen Administration durch die Krankenkassen, da diese nicht zur Ausschreibung verpflichtet sind“, bilanzierte Froschauer.

Schmerztherapeuten erwarten Verteilungskämpfe

Prof. Dr. Dr. Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbandes der Schmerztherapeuten, sagte Verteilungskämpfe voraus: "Bei der Auswahl der hinzuzuziehenden Fachärzten wird es Gerangel geben. Entscheidend muss der Qualitätsnachweis sein.“ Schmerztherapeuten könnten aufgrund ihrer speziellen Ausbildung, ihrer "gelebten Interdisziplinarität und ihrem multimodalem Therapieansatz“ sowohl schmerztherapeutisch als auch palliativmedizinisch elementarer Bestandteil der ASV sein.

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