"Einheitliche Gebührenordnung geht nur auf Kosten der Versicherten!"
Bei einer Vereinheitlichung der Vergütungssysteme gingen demzufolge allein im ambulanten Bereich in kürzester Zeit rund 5 bis 6 Milliarden Euro an ärztlichen Honoraren verloren. Die Dimension dieses Honorarausfalls hätte laut PVS Verband fatale Folgen: "Praxen würden schließen, Fachpersonal entlassen und durch notwendige Einsparungen auch die gewohnte Qualität der medizinischen Versorgung deutlich sinken." Um dies zu verhindern, bliebe nur ein Weg: Die Honorarverluste durch höhere Beiträge der gesetzlich Versicherten zu kompensieren - darauf weise die Bertelsmann-Studie explizit hin.
„Moralisch wie auch sozialpolitisch wäre dies ein verheerendes Signal der Politik“, betont Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Mitglied im Vorstand des PVS Verbandes. „Mehr noch. Die hier diskutierte Angleichung der Vergütungssysteme stellt die Grundprinzipien des Sozialstaates von Subsidiarität und Solidarität endgültig auf den Kopf."
Vier Fragen an Jürgen Wasem, Professor für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen
1. Was bedeutet es, dass die ärztliche Vergütung für Privat- und Kassenpatienten in Deutschland völlig unterschiedlichen Regeln folgt?
Prof. Jürgen Wasem:
2. Hat die Dualität von GKV und PKV auch Auswirkungen auf die Struktur der Versorgung, etwa mit Blick auf die Ärztedichte?
3. Stimmt es, dass der Systemwettbewerb zwischen PKV und GKV zu einer im internationalen Vergleich schnelleren Umsetzung des medizinisch-technischen Fortschritts führt?
4. Wie wirkt sich diese fehlende Evidenzbasierung in der PKV auf die Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit aus?
Die GOÄ enthält keine Bestimmungen zu Struktur-, Prozess- oder gar Ergebnisqualität. Durch die fehlende Einbindung in Verträge zwischen Leistungs-erbringern und Kostenträgern gibt es auch kein qualitätssicherndes vertragliches Regelwerk. Die nicht budgetierte Einzelleistungsvergütung schafft Anreize zur Überversorgung und kann insofern das Patientenrisiko durch unnötige Untersuchungen und Behandlungen erhöhen. Dem stehen allerdings Anreize zur Unterversorgung in der GKV mit ihrem starken Anteil von Budgetierung und Pauschalierung gegenüber.
aus: Bertelsmann Stiftung, Spotlight, Daten, Analysen, Perspektiven Nr. 4/2019, Jürgen Wasem: Ärztliche Vergütung Gleiche medizinische Leistungen gleich bezahlen
Die Probleme der Dualität aus EBM und GOÄ müssten jetzt angegangen werden. Der Verordnungsgeber sei seit rund 30 Jahren seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, für eine stets aktuelle, den medizinisch-technischen Fortschritt repräsentierende Gebührenordnung für Ärzte zu sorgen. Diese Aufgabe wurde von Ärzten und Kostenträgern weitgehend übernommen. „Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Politik die Vorarbeiten würdigen und hier einen Schritt nach vorn machen wird. Im Interesse der Versicherten wäre es allemal“, so Tilgner.
Der PVS Verband vertritt als Dachorganisation von bundesweit 11 Privatärztlichen Verrechnungsstellen, die als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer Mitglieder übernehmen, die berufspolitischen Interessen von mehr als 25.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und leitenden Krankenhausärzten.
Forderungen der Autoren der Bertelsmann-Studie
Ärztliche Vergütung
Gleiche medizinische Leistungen gleich bezahlen
Sektorengrenzen überwinden: Der steigende Anteil ärztlicher Leistungen, die sowohl in der Arztpraxis als auch im Krankenhaus erbracht werden, sollte künftig auch einheitlich vergütet werden
Innovationen erleichtern: In dem sektorübergreifenden Versorgungsbereich sollen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch in dafür nachweislich geeigneten Praxen sofort zur Verfügung stehen
Wissenschaftliche Institute stärken: Die bisher nach Sektoren getrennt arbeitenden Institute zur Feststellung der Versorgungskosten (InEK und InBA) sollen zusammengelegt werden
GKV - PKV: Das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Honorar- ordnung erschwert versorgungspolitisch erwünschte Verbesserungen, etwa eine stärkere Qualitäts- und Bedarfsorientierung
Integrierte Krankenversicherung: Eine Angleichung beider Honorar- ordnungen ohne gleichzeitige Reform der Finanzierung von GKV und PKV ist aber nicht zu empfehlen