Telematikinfrastruktur

Einmalzahlung für Praxisausweise

ck/pm
Praxis
Telematikinfrastruktur: Die zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Übereinkunft sieht - neben den neuen Konnektor-Pauschalen - weitere Verbesserungen für Praxen bei der Ausstattung mit der TI-Technik vor, berichtet Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Nach der Festlegung neuer Pauschalen für die Ausstattung der Zahnarztpraxen für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) wurden jetzt auch die entsprechenden bundesmantelvertraglichen Grundlagen -  Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und Pauschalen-Vereinbarung - veröffentlicht.

Die zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Übereinkunft sieht - neben den neuen Konnektor-Pauschalen - auch weitere Verbesserungen für Praxen bei der Ausstattung mit der TI-Technik vor, meldet die KZBV. Dazu zähle unter anderem die Umstellung der Finanzierung der elektronischen Praxisausweise (Security Module Card Typ B (SMC-B)) auf eine kumulierte Einmalzahlung für fünf Jahre zu Beginn der Laufzeit der Zertifikate sowie auch die Ausweitung der Finanzierung der mobilen Kartenterminals.

"Zusätzlich zu den neuen Pauschalen konnten wir in den Verhandlungen auch in weiteren wichtigen Bereichen gute Ergebnisse erzielen", erläutert Pochhammer.

Praxen müssen nicht mehr in Vorleistung treten

"Insbesondere bietet die geänderte Grundsatzfinanzierungsvereinbarung jetzt zusätzlich klare Vorteile für Praxen wie etwa die Umstellung des Finanzierungsmodells der SMC-B", verdeutlicht Pochhammer. "Das stellt sicher, dass Zahnarztpraxen nicht mehr in Vorleistung bei der Anschaffung des elektronischen Praxisausweises treten müssen. Auch kann unter gewissen Voraussetzungen mehr als ein mobiles Kartenterminal je Standort beansprucht werden, was die Abwicklung von Besuchen zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen zusätzlich erleichtern dürfte."

Derzeit sind nach Angaben der KZBV zum Ende des 2. Quartals 2018 etwa 6.000 der mehr als 44.000 Praxen an die TI angeschlossen. Eine flächendeckende Ausstattung bis zum Ende der gesetzlich vorgegebenen Frist 31. Dezember 2018 ist damit aus Sicht der KZBV ausgeschlossen – auch wenn kürzlich ein zweiter Anbieter von der gematik zugelassen wurde. Die Vertreterversammlung der KZBV hat daher im Juni erneut das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit aufgefordert, die Frist um zwölf Monate zu verlängern.

Die Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur

www.kzbv.de - external-link-new-window

Quelle: KZBV

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.