Einsatz für die ärztliche Sterbehilfe
des Sterbehilfeverbots in der ärztlichen Berufsordnung.
Wenn heute der Deutsche Ärztetag beginnt, ist auch die DGHS mit von der Partie - allerdings aus Protest. Der Grund hierfür: Genau vor zwei Jahren wurde eine Änderung in der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO) beschlossen, wonach sie keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen.
"Lebensfern, falsch und verfassungswidrig"
"Für uns völlig unverständlich", heißt es seitens der DGHS, zumal dieser Formulierung nur die Hälfte aller Landesärztekammern zugestimmt hätten. Die Gesellschaft hält dieses Verbot "nach wie vor für lebensfern, falsch und ohnehin verfassungswidrig, da die Gewissensfreiheit durch das Grundgesetz gewährleistet ist“.
Kritische juristische Gutachten sowie die DGHS-Unterschriftenkampagne "Ärztliche Freitodhilfe: Nur mein Gewissen darf entscheiden!", der einige hundert Mediziner folgten, konnten die Kammerpräsidenten bislang nicht zum Umdenken bewegen, heißt es.
Keine Bastapolitik
Die DGHS wolle gegen diese ethische Bastapolitik der Berufsvertretung protestieren. "Die DGHS vertritt das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Das heißt auch, dass es der persönlichen Entscheidung des Kranken überlassen sein muss, sich für eine palliative Behandlung oder aber für einen (ärztlich, also professionell) assistierten Freitod zu entscheiden", so die Gesellschaft
Beide Wege müssten dem Kranken offen stehen - ohne jede moralische Wertung. Und der (ärztliche) Helfer müsse bei einer frei verantworteten Entscheidung vor straf- und berufsrechtlicher Verfolgung sicher sein. Ein Drittel der deutschen Ärzteschaft respektiere und unterstütze den ärztlich assistierten Suizid als Ultima Ratio . "Wir fordern: Ärzte, lasst euch nichts verbieten! Professor Montgomery, nehmen Sie das Verbot der ärztlichen Freitodbegleitung zurück!"
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, "dass die unantastbare Würde des Menschen auch im Sterben gewahrt bleibt".