Einstimmiges Votum für Engel
Erforderlich war die Nachwahl wegen einer Änderung in der Satzung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Sie besagt, dass der zukünftige BZÄK-Präsident und seine Vizepräsidenten künftig nur noch "aus der Mitte der Bundesversammlung" gewählt werden dürfen.
Das bedeutet, sie müssen in ihren Heimatkammern vorher selbst als Delegierte zur Bundesversammlung nominiert worden sein. Dies war beim amtierenden Präsidenten Engel bisher nicht der Fall - und wurde in Nordrhein traditionell auch nicht so gehandhabt, wie der Mediendienst "auf den punkt" (adp) berichtet.
Engel erhielt nicht nur das einstimmige Votum aller Delegierten der Fraktion "Freier Verband Deutscher Zahnärzte in Nordrhein", sondern gewann auch sämtliche Stimmen der Delegierten der fünf weiteren Listen, meldet "adp".
Nordrheins KZV-Chef Ralf Wagner hatte zuvor erklärt, dass er sein Mandat als Delegierter zur BZÄK-Bundesversammlung zurückgegeben habe, um den Weg zur Nachwahl frei zu machen. Wagner betonte laut "adp", er habe diese Entscheidung nicht nur aus persönlicher Verbundenheit zu Peter Engel getroffen, sondern gebe damit auch ganz bewusst ein Zeichen nach Außen, wie der Schulterschluss der Körperschaften in Nordrhein tatsächlich funktioniere.