Verschiebung um zehn Monate

Elektronische AU-Bescheinigung wird erst ab Oktober Pflicht

pr/pm
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird nicht ab Januar, sondern erst ab Oktober 2021 Pflicht. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband jetzt geeinigt.

Vertragsärzte müssen erst dann die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Die KBV hatte sich frühzeitig beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) für eine Verschiebung eingesetzt, da die Technik noch nicht flächendeckend verfügbar ist, weder auf Seiten der Praxen noch auf Seiten der Kassen.

Die Technik ist aktuell auf beiden Seiten noch nicht verfügbar

Laut Auskunft der KBV haben IT-Hersteller, Praxen und Krankenkassen nun etwas mehr Zeit, um die Vorgaben zur eAU umsetzen zu können. Eine klare Regelung sei gerade jetzt in Corona-Zeiten wichtig, um die Ärztinnen und Ärzte nicht zusätzlich zu belasten, so die KBV.

Für die Ärzte bringt die eAU keinerlei Erleichterung, kritisiert die KBV. Erst ab 1. Juli 2022 seien die Krankenkassen zur elektronischen Weiterleitung der AU-Daten an die Arbeitgeber verpflichtet. Dennoch werde bei dem Procedere auf Papier nicht ganz verzichtet, denn der Patient bekomme weiterhin einen Ausdruck für seine Unterlagen.

Außerdem haben KBV und GKV-Spitzenverband Näheres zum sogenannten Ersatzverfahren geregelt, falls die Telematikinfrastruktur (TI) ausfallen sollte. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass für den Patienten keine Nachteile bei Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzahlung entstehen.

 

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