Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage der FDP

Elektronische Patientenakten: Kassen müssen Versicherte informieren

ck
Elektronische Patientenakten (ePA) sollen sektorenübergreifend funktionieren, Patientenfach (ePF) und ePA werden zusammengeführt, Krankenkassen haben Informationspflichten: Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur ePA beantwortet.

In ihrer Antwort (Drucksache 19/3627) vom 8. August stellt die Bundesregierung klar, dass ePA unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse bundesweit sektorenübergreifend bei allen Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und weiteren medizinischen Einrichtungen genutzt werden können sollen.

Die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion

Die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion

Sichergestellt werde dies gemäß § 291a SGB V durch Spezifikationen, Interoperabilitätsvorgaben und Zulassungsverfahren der Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (gematik). Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die gematik die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten entsprechend der gesetzlichen Frist bis Ende 2018 abschließt. 

Bundesregierung geht davon aus, dass die gematik die Vorbereitungsarbeiten bis Ende 2018 abschließt

Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zuvor bereits ausgeführt hatte, will die Bundesregierung Versicherten den Zugang zur ePA erleichtern und ihnen ermöglichen, auf eigenen Wunsch auch alternative Authentifizierungsverfahren - ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte - zu nutzen, zum Beispiel mit Smartphones oder Tablets.

"In diesem Zusammenhang soll auch das elektronische Patientenfach technisch, organisatorisch und begrifflich mit der elektronischen Patientenakte zu einer umfassenden Anwendung zusammengeführt werden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Die Bundesregierung plant demzufolge außerdem, den Krankenkassen gesetzlich Informationspflichten über die ePA aufzuerlegen, "damit die Versicherten befähigt werden, mit den Zugriffswegen und der Datenverwaltung der elektronischen Patientenakte umzugehen". Ob darüber hinausgehende Aufklärungsschritte notwendig sind, werde gegebenenfalls geprüft.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.