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Digitale Gesundheitsanwendungen

Elektronische Verordnung startet freiwillig

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Politik
Es können jetzt auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) elektronisch verordnet werden, sofern das Praxisverwaltungssystem das elektronische Verfahren unterstützt, berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Alternativ können Praxen bis auf Weiteres das gewohnte Verordnungsformular verwenden. Zwar sei die ausschließliche elektronische Verordnung der DiGAs eine gesetzliche Vorgabe, ein verpflichtendes Datum gebe es jedoch noch nicht. Der Start in den Praxen erfolge daher bis auf Weiteres freiwillig, teilt die KBV mit Verweis auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.

Dieselben Angaben wie bei der Papier-Verordnung

Die Praxen können laut KBV daher entweder das übliche Verordnungsformular für digitale Gesundheitsanwendungen verwenden oder die DiGAs elektronisch verordnen. Dabei seien die Angaben dieselben wie bei der Papier-Verordnung. Dann übertrage das PVS diese an den eRezept-Fachdienst der gematik. Für die Übertragung erhalte die Praxis eine Bestätigung oder die Übertragung werde automatisch im PVS dokumentiert.

 So funktioniert die elektronische Verordnung

  • Der Arzt ruft sein PVS auf, das über ein zertifiziertes DiGA-Verordnungsmodul verfügt, und gibt wie gewohnt alle Daten ein, zum Beispiel Name und Nummer der DiGA (Pharmazentralnummer).

  • Das PVS überträgt diese Daten an den eRezept-Fachdienst.

  • Die Praxis erhält eine Bestätigung für die Übertragung.

  • Der Patient ruft seine eRezept-App auf und fordert den Freischaltcode für die DiGA direkt an, um sie auf seinem Smartphone, PC, Laptop oder Tablet zu nutzen.

  • Hat der Patient hat keine eRezept-App, händigt ihm die Praxis den Patientenausdruck der DiGA-Verordnung aus, damit kann sich der Patient an seine Krankenkasse wenden, um den Freischaltcode zu erhalten.

  • Der Arzt rechnet seine Leistung wie gewohnt über den EBM ab. Alternativ zur elektronischen DiGA-Verordnung können Praxen bis auf Weiteres das gewohnte Verordnungsformular (Muster 16) verwenden.

Um die elektronische Verordnung direkt einzulösen, benötigen Patienten demnach die eRezept-App der gematik oder die eRezept-App ihrer Krankenkasse. Andernfalls sollte die Praxis dem Patienten einen Patientenausdruck aushändigen, rät die KBV.

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