eMP und NFDM: Informationen für Zahnärzte
Ab Mai ist nach Auskunft der Bundeszahnärztekammer - trotz der Corona-Krise - der Beginn des Rollouts des dafür notwendigen Konnektor-Updates möglich.
Nach dem verpflichtenden Versichertenstammdaten-Management (VSDM) zum Abgleich der Versichertendaten auf der Gesundheitskarte mit der Krankenkasse kommen nun erste medizinische Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zum Tragen, die den Patienten nutzen und die Arbeitsabläufe in den Praxen und zwischen medizinischen Einrichtungen erleichtern.
Die gematik hat aktuell verschiedene Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, um Zahnärzte bei den neuen Anwendungen zu unterstützen.
1. Informationen zum eMedikationsplan
Informationen zur medikamentösen Behandlung können künftig freiwillig als elektronischer Medikationsplan – kurz: eMedikationsplan – auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Damit sollen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker stets umfassend über die Medikation informiert werden. Mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel können berücksichtigt werden.
Dazu gibt es:
die Checkliste: in vier Schritten zum E-Medikationsplan
die Checkliste: Auslesen des E-Medikationsplans
2. Informationen zu Notfalldaten
Informationen für den Notfall können künftig freiwillig auf der eGK gespeichert werden. Diese Daten können in einer Notsituation hilfreich sein. Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe (zum Beispiel Notfallsanitäter) können auf diese Daten zugreifen und erhalten so schnell einen Überblick zu Vorerkrankungen und möglichen medizinischen Zusammenhängen.
Dazu gibt es:
die Checkliste: In vier Schritten zum Notfalldatensatz
die Checkliste: Auslesen des Notfalldatensatzes der Gesundheitskarte
die Checkliste: Auslesen des Notfalldatensatzes der Gesundheitskarte