Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Endlich: Die ersten Komponenten sind zugelassen

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Praxis
Ein Konnektor, E-Health-Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst und ein elektronischer Praxisausweis können nun endlich auf den Markt kommen - die gematik hat die Zulassung für die ersten Komponenten erteilt.

Wie die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) mitteilt, haben folgende Produkte und Dienste das Zulassungsverfahren als erste erfolgreich durchlaufen:

  • der Konnektor „KoCoBox MED+“ des Unternehmens KoCo Connector

  • das E-Health-Kartenterminal „ORGA 6141 online“ des Unternehmens Ingenico Healthcare,

  • der VPN-Zugangsdienst des Unternehmens CompuGroup Medical Deutschland

  • und die Bundesdruckerei als Anbieter von elektronischen Praxisausweisen.

Die Bundesdruckerei hat dabei zunächst die Zulassung für Zahnarztpraxen erhalten. Die Zulassung für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen werde jedoch "in Kürze" folgen, ergänzt die gematik. Außerdem sollen weitere Komponenten zugelassen werden: "Produkte verschiedener Unternehmen durchlaufen derzeit die Zulassungsverfahren“, sagt Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik. „Auch andere Hersteller und Dienstleister sind dazu eingeladen, ihre Produkte zur Zulassung einzureichen."

Fristverlängerung für Online-Rollout bis Ende 2018

Zum Hintergrund: Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind mehrere Produkte und Dienste der Industrie notwendig, die von der gematik zugelassen werden müssen, wie der Konnektor, das E-Health-Kartenterminal, der VPN-Zugangsdienst und der elektronische Praxisausweis. Diese stellen neben der Anpassung des jeweiligen IT-Verwaltungs- oder -informationssystems die Basisausstattung dar, um eine medizinische Einrichtung an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.

Das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) als erste Anwendung der Telematikinfrastruktur ermöglicht es Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, in Echtzeit (online) automatisiert zu überprüfen, ob die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind beziehungsweise ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Dieser sogenannte Online-Rollout ist gesetzlich verpflichtend.

Erst jüngst hat der Bundesrat die Frist für die flächendeckende Einführung des VSDM durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte auf den 31. Dezember 2018 verlängert. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) will diese jedoch noch weiter ausdehnen. In einem Beschluss forderten die Mitglieder der KZBV-Vertreterversammlung am 9. November den Gesetzgeber auf, die Frist zu verlängern - bis zum 31. Dezember 2019.

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