Kein völliger Verzicht, dafür klare Regeln

Ersatzkassen wollen MVZ stärker reglementieren

pr
Die Ersatzkassen plädieren dafür, Fehlentwicklungen bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch klare Regeln zu vermeiden. Einen völligen Verzicht auf private Investoren halten sie für nicht zielführend.

Von Finanzinvestoren betriebene Medizinische Versorgungszentren (I-MVZ) sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil des Versorgungssystems und ihr Zugang sollte in einem transparenten regulatorischen Rahmen grundsätzlich erhalten bleiben. Das erklärte der Verband der Ersatzkassen (vdek) auf einer Presseveranstaltung zur Weiterentwicklung der ambulant-stationären Versorgung.

Die wenigsten MVZ stellen die Behandlung fachübergreifend sicher

Derzeit existieren nach Angaben des vdek rund 3.500 MVZ bundesweit, die teilweise von privaten Finanzinvestoren betrieben werden. Die wenigsten verfolgten jedoch den Ansatz, die Behandlung wirklich fachübergreifend sicherzustellen, kritisiert der Verband.

Kritisch sei zudem, dass die Ausrichtung häufig auf renditestarke Geschäftsfelder erfolge und es eine zunehmende Monopolbildung durch einzelne Träger gebe. Ziel sollte es aber sein, zukünftig mehr MVZ als Regionale Gesundheitszentren (RGZ) weiterzuentwickeln und dabei Fehlentwicklungen durch klare Regeln zu vermeiden, betonte Boris von Maydell, Abteilungsleiter Ambulante Versorgung beim vdek auf der Veranstaltung. Einen völligen Verzicht auf private Investoren hält er jedoch nicht zielführend.

Ausrichtung erfolgt oft auf renditestarke Geschäftsfelder

Ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem brauche moderne Versorgungsstrukturen, heißt es in einem Thesenpapier des vdek. Dazu gehörten neben Einzel- und Gemeinschaftspraxen auch fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften wie MVZ. Solche Modelle würden den veränderten Bedürfnissen gerade junger Ärztinnen und Ärzte nach einer größeren Work-Life-Balance und einer Konzentration auf rein medizinische Tätigkeiten am besten gerecht.

Die Gründung eines MVZ sei jedoch häufig mit hohen finanziellen Anforderungen an Personal, Technik und weitere Ausstattungen verbunden, die den Einsatz von externem Kapital erforderlich machten. Bisher könnten MVZ nur durch verschiedene Leistungserbringer, durch Krankenhäuser, Kommunen und Ärztenetze gegründet werden.

Umgehungsstrategien werden sichtbar

Diese Beschränkung sei vorgenommen worden, um den Einfluss von Finanzinvestoren zu begrenzen. In der Praxis hätten sich jedoch Umgehungsstrategien gezeigt, insbesondere der Kauf eines – meist kleinen – Krankenhauses, das dann als Träger einer MVZ-Gruppe fungiert..

Der vdek definiert in dem Papier den aus seiner Sicht notwendigen Handlungsbedarf. Er plädiert für eine breite Struktur unterschiedlicher Anbieter. Nur so könne die freie Arztwahl der Versicherten, die Möglichkeit zur Einholung einer Zweitmeinung und der Schutz der gemeinsamen Selbstverwaltung vor einem zu starken Einfluss einzelner Akteure dauerhaft sichergestellt werden. Anträge auf Zulassung eines MVZ oder Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes sollten abgelehnt werden, wenn eine marktbeherrschende Stellung in einem Planungsbereich vorliegt.

Breite Struktur der Anbieter soll die freie Arztwahl sichern


In größeren Planungsbereichen, gerade in städtischen Ballungsregionen, sollte die Anzahl dieser Ärzte niedriger angesetzt werden, um eine Anbieterkonzentration zu verhindern. In Regionen mit drohender oder bestehender Unterversorgung sollte die Anwendung dieser Regelung im Ermessen der regionalen Zulassungsausschüsse liegen.

Leistungskonzentrationen sollten vermieden werden, empfiehlt der vdek weiter. Die Sicherstellung des vollumfänglichen Versorgungsauftrages werde gefährdet, wenn sich MVZ-Strukturen in patientennahen Bereichen auf besonders renditestarke – also meist operative oder technische Leistungen konzentrieren würden.

Außerdem spricht sich der vdek für die Schaffung von mehr Transparenz aus. Patienten müssten sich über die Inhaber- und Trägerstrukturen der MVZ informieren können, etwa durch eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild oder auch über per Eintrag in ein auf Bundes- und Länderebene ausgeweitetes Arztregister. Auch die Rolle der ärztlichen Leitung in der Einrichtung solle gestärkt werden. Als ganz wichtig stellt der Verband die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen heraus.

Ganz wichtig: die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen


Angestellte Ärzte sollten ihre Entscheidungen so treffen, wie es im Sinne der Patienten medizinisch sinnvoll sei und sich dabei nicht von wirtschaftlichen Erwägungen leiten lassen, so der vdek. Um die Einhaltung dieser Maßnahmen durchzusetzen, sollte die Möglichkeit bestehen, Eingriffe in die Therapiehoheit bei einer Meldestelle in der ärztlichen Selbstverwaltung anzuzeigen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.