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Ethikrat fordert internationales Klon-Verbot

nh/pm
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Ausgelöst durch die jüngsten Entwicklungen der Stammzellenforschung empfiehlt der Deutsche Ethikrat ethische und rechtliche Fragen hinsichtlich künstlich erzeugter Keimzellen und Embryonen zu klären.

Wie aus einem heute veröffentlichten Schreiben des Ethikrates hervorgeht, sollte Deutschland auf ein internationales Verbot des Klonens zum Zweck der menschlichen Fortpflanzung hinwirken. Technisch rücke diese Möglichkeit offenbar näher, heißt es in der Stellungnahme.

Das Gremium sieht konkreten Klärungsbedarf in zwei Anwendungsbereichen. Der erste Bereich betrifft das Klonen von Menschen mittels Zellkerntransfer oder unter Verwendung von iPS-Zellen. Der zweite Bereich betrifft die Verwendung von Keimzellen, die aus iPS-Zellen gewonnen wurden.

Ethikrat befürchtet Missbrauch technischer Möglichkeiten

Es sei nicht auszuschließen, dass künftig versucht werde, diese Technik auch beim Menschen zu Fortpflanzungszwecken einzusetzen, bei denen auf natürlichem Wege keine Fortpflanzung möglich ist, so der Deutsche Ethikrat.

So könnten gleichgeschlechtliche Paare versuchen, mit beiden Elternteilen genetisch verwandte Kinder zu erzeugen. Denkbar wäre sogar die Vereinigung künstlich hergestellter männlicher und weiblicher Keimzellen von ein und demselben Individuum. Der Ethikrat fordert eine öffentliche Diskussion, bei der zu klären sein wird, was es bedeutet, wenn im Rahmen der Fortpflanzung sowohl der Modus der Verschiedengeschlechtlichkeit als auch die Abstammung von zwei Personen aufgegeben würde. Hierfinden Sie das vollständige Schreiben des Ethikrates.

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