EU entscheidet über verkürztes Medizinstudium
Am 23. Januar 2013 hatte der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments (IMCO) die geplante Änderung der Berufsanerkennungs-Richtlinie 2005/36/EG beraten und es bei der Absenkung der Ausbildungsmindestdauer von sechs auf fünf Jahre belassen.
Brüssel schadet nicht nur Ärzten und Patienten
"Brüssel schadet mit dem Vorschlag nicht nur der Ärzteausbildung und damit den Patienten, sondern auch der europäischen Idee, wenn die Standards abgesenkt werden“, kommentiert Prof. Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT), die Vorschläge.
Gründe dafür, warum gerade das Medizinstudium - als einzige die von der Richtlinie betroffene Ausbildung - in der Mindestzeit um ein Jahr verkürzt werden soll, seien bislang nicht bekannt. Mutmaßlich hätten Irland und Großbritannien zum Teil entgegen der Richtlinie bereits fünfjährige Studiengänge zugelassen.
Nicht denen folgen, die das Recht verletzen
Dies sollte aus Sicht des MFT nicht dazu führen, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten jenen folgen muss, die bislang gegen das europäische Recht verstoßen haben. Weitere Verstöße einzelner Hochschulen ließen befürchten, dass bei einer Rechtsänderung vermehrt fünfjährige Studiengänge angeboten würden.
"Wenn wegen einzelner Staaten diese Mindestdauer abgesenkt wird, werden andere nachziehen müssen. Dabei ist zu befürchten, dass es zu einer starken Verdichtung in der Lehre kommen wird, mit Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität und einer sozialen Selektion“, gibt Heyo Kroemer zu bedenken.
Zeit zum Nachdenken fehlt
"Für die ärztliche Ausbildung ist es auch entscheidend, dass Studierende während ihres Studiums genügend Zeit zur Reflexion und zur persönlichen Weiterentwicklung haben“, ergänzt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika (VUD).
Nach dem Votum des Ausschusses sei zu befürchten, dass der Text unverändert bleibt. Allerdings wartet das EU-Parlament noch auf die Positionierung des Ministerrats. Ihm gehören die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten an.
Sie dürften besser abschätzen können, welche einschneidenden Folgen die scheinbar nur redaktionelle Änderung hat, meinen die Vertreter von VUD und MFT. Die erste und abschließende Lesung im EU-Parlament ist für den 11. Juni 2013 vorgesehen.