Europäischer Gesundheitsdatenraum

EU-weiter Austausch von Gesundheitsdaten wird einfacher

pr
Politik
Der Austausch von Gesundheitsdaten wird europaweit erleichtert: EU-Bürger haben künftig das Recht auf eine elektronische Patientenakte (ePA), beim Zugriff auf Daten haben Patienten ein Mitspracherecht., die Weitergabe an Krankenkassen ist untersagt.

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) kommt – darauf haben sich das Europäische Parlaments (EP) und der Europäische Rat geeinigt. So soll der Zugang zu personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erleichtert, die Kontrolle darüber verbessert und der sichere Austausch der Daten im öffentlichen Interesse gefördert werden, teilte das EP mit.

Patienten können dann in den verschiedenen Gesundheitssystemen der EU künftig elektronisch auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten zugreifen. Das gelte etwa für elektronische Rezepte, Fotos und Labortests, auch aus verschiedenen Ländern (Primärnutzung). Auch können Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken weitergegeben werden, zum Beispiel bei Krebs oder seltenen Erkrankungen. Außerdem soll es strenge Datenschutzbestimmungen bei der Weitergabe sensibler Daten geben, heißt es.

Opt-out-Regelung für die ePA

Alle EU-Bürger erhalten das Recht auf eine kostenlose elektronische Gesundheitsakte, teilt das EP mit. Eine europaweite Pflicht zur Verwendung einer elektronischen Patientenakte (ePA) werde es nicht geben. Für die Akte gelte eine Opt-out-Regelung. Der Zugang von Ärzten und Gesundheitsfachkräften auf die ePA werde auf unmittelbare Behandlungszwecke beschränkt.

Jedes Land werde seine nationalen Dienste für den Zugang zu Gesundheitsdaten auf der Grundlage der MyHealth@EU-Plattform einrichten, meldet das EP weiter. Das Gesetz werde außerdem die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, eine digitale Gesundheitsbehörde zur Umsetzung der neuen Bestimmungen einzurichten.Ferner soll ein europäisches Format für den Austausch elektronischer Gesundheitsakten geschaffen werden. Nach der vorgeschlagenen Verordnung müssen alle Systeme für elektronische Patientenakten (European Health Record Systems, EHR-Systeme) den Spezifikationen des europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten entsprechen, womit ihre Interoperabilität auf EU-Ebene gewährleistet wird.

Weiterhin solle die Weitergabe anonymisierter oder pseudonymisierter Gesundheitsdaten ermöglicht werden, meldet das EP. Dazu gehörten etwa Gesundheitsakten, klinische Studien, Informationen über Krankheitserreger oder Informationen aus öffentlichen Gesundheitsregistern, die im öffentlichen Interesse liegen (sogenannte Sekundärnutzung). Dazu zählten etwa Belange der Forschung, der politischen Entscheidungsfindung, der Bildung oder Patientensicherheit.

Die Datenweitergabe an Krankenkassen, Versicherungen oder zu Werbezwecken ist untersagt

Die Weitergabe von Daten an Krankenkassen, Versicherungen, Banken und Arbeitgeber oder zu Werbezwecken sei untersagt, unterstreicht das EP. Die Einigung muss nun sowohl vom Rat als auch vom Parlament gebilligt werden.

Derzeit gibt es in der EU Unterschiede beim grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten, erläutert der Europäische Rat. Nach den neuen Vorschriften soll es beispielsweise möglich werden, dass ein spanischer Tourist eine Verschreibung in einer deutschen Apotheke abholt, oder dass Ärzte auf die Gesundheitsinformationen eines belgischen Patienten zugreifen können, der in Italien behandelt wird.

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