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EuGH-Urteil stellt Freiberuflichkeit infrage

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Das EuGH-Urteil zur Preisbindung für Medikamente gefährdet nicht nur die flächendeckende Arzneimittelversorgung - sondern stellt das Modell der Freiberuflichkeit mittelbar infrage, rügt der Verband Freier Berufe in Nordrhein-Westfalen (VFB NW).

Das EUGH- Urteil zur Arzneimittelpreisverordnung "stellt mittelbar auch das Modell der Freiberuflichkeit in Deutschland grundsätzlich infrage", heißt es in der am 10. November beschlossenen Resolution. Die Ausführungen des EuGH verengten die Bedeutung des freiberuflichen Apothekerberufs und damit auch mittelbar die der anderen Freien Berufe auf eine rein ökonomistische und kommerzielle Bedeutung.

"Das wird dem gesamtgesellschaftlichen Beitrag der Freien Berufe nicht gerecht!"

"Das wird dem gesamtgesellschaftlichen Beitrag der Freien Berufe nicht gerecht. Die maßvolle, aber notwendige Regulierung der Freien Berufe in Deutschland sichert die Versorgung, bietet wirtschaftliche Transparenz und dient dem Verbraucherschutz."

Die im Urteil aus Luxemburg aufgeführten Argumente gegen die grenzüberschreitende Arzneimittelpreisbindung sind laut VFB NW rein ökonomisch motiviert. Die Finanzierung von öffentlichen Gütern, wie die Arzneimittelversorgung, müssten jedoch vom Staat paternalistisch geregelt werden. Dies sei zum Beispiel auch bei Polizei, Feuerwehr, dem Bildungswesen - und den freiberuflichen Tätigkeiten - der Fall.

Der VFB NW fordert Landesparlament und -regierung daher auf, sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einzusetzen, damit die frei- und heilberufliche flächendeckende Arzneimittelversorgung auch weiter mit Gemeinwohlaufgaben für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland sichergestellt werden kann.

Am 19. Oktober 2016 entschied der EuGH in Luxemburg, dass sich ausländische Arzneimittel-Versandhändler nicht mehr an die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen. Damit können ausländische Arzneimittel-Versandhändler auf verschreibungspflichtige Arzneimittel Rabatte gewähren.

Die EuGH-Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Festlegung einheitlicher Abgabepreise in Deutschland den freien Warenverkehr innerhalb der EU beschränkt und damit gegen europäisches Recht verstößt. Aus Sicht des EuGH erschweren die deutschen Regelungen Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt. Grundsätzlich könne eine Beschränkung des freien Warenverkehrs zwar mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die Preisbindung von Medikamenten sei dazu nicht geeignet, schreiben die Richter in ihrem Urteil.

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