Fällt bald die fachärztliche Leitung weg?
Die Leitung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen muss weiter durch eine Fachärztin oder einen Facharzt besetzt werden. Das fordert der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) in einem offenen Brief an den aktuellen Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Manfred Lucha.
Hintergrund sind Pläne für eine Satzungsänderung und eine Änderung des Staatsvertrags der Akademie. Demnach soll die Fort- und Weiterbildungseinrichtung – anders als jetzt – nicht mehr zwingend fachärztlich geleitet werden. Der Beschluss soll dem Anschein nach am 6. November auf einer Kuratoriumssitzung gefasst werden.
Steht fachliche Unabhängigkeit der Akademie auf dem Spiel?
Der BVÖGD zeigt sich überzeugt, dass ansonsten die Ausrichtung der Weiterbildung zukünftig fehlgeleitet werden könnte, der Fachkräftemangel verstärkt würde und die bisherige ärztlich gesicherte fachliche Unabhängigkeit der Akademie gefährdet werden könnte. Zudem steht aus Sicht des Verbandes die geplante Änderung des Staatsvertrags im Widerspruch zu einigen Gesundheitsdienstgesetzen der Bundesländer und verhindere möglicherweise eine Anerkennung der Facharztweiterbildung durch die Ärztekammern. Auch kritisiert der Verband, dass nach derzeitigem Kenntnisstand kein geregeltes Beteiligungsverfahren der Berufsverbände für diesen Änderungsvorschlag vorgesehen sei.
Der BVÖGD warnt, dass die geplanten Änderungen weitreichende Konsequenzen für die zukünftige (Fach-)Ärzteschaft im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben werden. Die 13 Trägerländer der Akademie beteiligten sich in nicht unerheblichem Maße an der Finanzierung der AÖGW. Außerdem stelle die sechsmonatige Entsendung des ärztlichen Personals an die Akademie die Kommunen als Träger des örtlichen ÖGD eine erhebliche Belastung dar. Deswegen sei es unabdingbar, dass die AÖGW nicht nur eine fachlich fundierte, sondern auch anerkennungsfähige Qualifikation ermöglicht, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Die Akademie müsse in ihrer Hauptfunktion als Aus- und Weiterbildungsstätte für den ÖGD auch weiterhin zukunftssicher aufgestellt werden, fordert der Verband weiter. Er weist darauf hin, dass die Bildungseinrichtung die zentrale zugelassene Weiterbildungsstätte für die obligatorische, sechsmonatige Weiterbildung zur Fachärztin und zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen sei.
„Wir sehen es deshalb als höchst problematisch an, dass nicht nur die Stelle der Leitung der AÖGW seit mehr als einem Jahr nicht mehr ärztlich besetzt ist, sondern dass derzeit auch keine Ärztin/kein Arzt mit der Facharztqualifikation für das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen an der AÖGW tätig beziehungsweise für die fachärztliche Weiterbildung ermächtigt ist,“ kritisiert der BVÖGD. Der Appell gehe an die Gesundheitsminister der Länder, auf der Basis der noch geltenden Satzung zeitnah die seit mehr als einem Jahr nicht erfolgte Ausschreibung zur ärztlichen Wiederbesetzung der Leitung der AÖGW zu initiieren.