Festbeträge für Kinderarzneimittel für drei Monate ausgesetzt
Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, sollen ab dem 1. Februar 2023 für drei Monate ausgesetzt werden. Das beschloss jetzt der GKV-Spitzenverband. Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, um einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinderarzneimitteln kurzfristig entgegenzuwirken. Die datentechnische Umsetzung in den Apotheken sei in Kooperation mit den entsprechenden Datenstellen abgestimmt worden, so dass trotz der kurz bemessenen Zeitspanne eine reibungslose Umsetzung möglich sei, meldet der Verband.
Die Aussetzung der Festbeträge betreffe insgesamt 180 Fertigarzneimittel aus zehn Festbetragsgruppen, darunter unter anderem Ibuprofen-Säfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen. Mit der Aussetzung würden angesichts der aktuell angespannten Versorgungslage bei den entsprechenden Kinderarzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen, also zusätzliche Kosten, vermieden, heißt es in der Meldung weiter. Damit würde allen Beteiligten Zeit verschafft. Der Verband mahnt allerdings langfristige Lösungen an. Die Pharmaindustrie erhalte durch die Aussetzung Zeit, die bestehenden Produktions- und Lieferprobleme in den Griff zu bekommen. Die Aussetzung der Festbeträge sei allerdings kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung, betont der GKV-Spitzenverband weiter.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte Mitte Dezember vergangenen Jahres zu den aktuellen Problemen bei der Lieferfähigkeit und Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln Empfehlungen ausgesprochen und Informationen bereitgestellt. Die gesetzliche Krankenversicherung habe daraufhin unmittelbar reagiert und übernehme seit Mitte Dezember die Mehrkosten für zum Beispiel Kinderhustensäfte, erklärt der Spitzenverband. Ebenfalls im Dezember 2022 habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Verband darum gebeten, bestimmte Festbeträge für Kinderarzneimittel umgehend zu überprüfen. Der GKV-Spitzenverband habe daraufhin dem Minister eine Verfahrensweise zu befristeten Aussetzung von Festbeträgen für Kinder-Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol und Antibiotika vorgeschlagen. Diesem Vorschlag sei ausdrücklich zugestimmt worden, so der Verband.