G-BA-Beschluss tritt heute in Kraft

Fluoridlack bezahlt jetzt bis zum 6. Lebensjahr die Kasse!

sth
Politik
Ab heute ist das Auftragen von Fluoridlack für alle Kinder bis zum vollendeten 72. Lebensmonat eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch besteht unabhängig vom individuellen Kariesrisiko.

„Bisher gab es für den Schutz des Milchgebisses je nach Altersgruppe unterschiedliche Regelungen“, begründet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Entscheidung. „Bis zum 33. Lebensmonat spielte das Kariesrisiko keine Rolle. Zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr war hingegen noch ein hohes Kariesrisiko die Voraussetzung dafür, dass die Milchzähne zweimal pro Kalenderhalbjahr mit Fluoridlack geschützt werden konnten.“ Laut dem am 18. Januar 2024 getroffenen Beschluss des G-BA stellt die Kariesrisikoeinschätzung keine Voraussetzung für die Anwendung des Fluoridlacks bei Kindern in dieser Altersgruppe mehr dar.

Fast zweijährige Vorgeschichte

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte am 10. Mai 2022 die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Regelung einer einheitlichen Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen beantragt. Gleichzeitig wurde auch ein Antrag zur Aufhebung der Bindung der Fluoridlackanwendung an die Ergebnisse der Erhebung des Kariesrisikos ab dem 34. Lebensmonat gestellt.

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