Flut: Arbeitgeber dürfen Sozialbeiträge stunden
Möglich ist dies für die Monate Mai bis September. Säumniszuschläge und Mahngebühren werden in diesen Fällen nicht erhoben. Die Betroffenheit ist etwa durch eine Bestätigung der Gemeinde oder Fotos glaubhaft zu machen. Informationen geben die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, beim kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 10004800 oder unterwww.deutscherentenversicherung.