Fünfter Patient mit Coronavirus
Der Patient aus Katar ist der fünfte bekannt gewordene Erkrankungsfall mit dem neuartigen Coronavirus; bisher wurden ein weiterer Fall aus Katar und drei Fälle aus Saudi-Arabien bestätigt. Auffallend ist bei den meisten Patienten die kombinierte Entwicklung eines schweren Atemnotsyndroms und eines akuten Nierenversagens.
Infektionen unbekannter Ursache
Zwischen den einzelnen Fällen bestand kein epidemiologischer Zusammenhang, und sie traten in größeren zeitlichen Abständen auf. Es wird weiterhin von sporadischen Infektionen unbekannter Ursache in diesen beiden Ländern ausgegangen.
Keine Hinweise auf eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung
Es gibt derzeit keine Hinweise auf eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Das RKI schätzt deshalb weiterhin, dass das Erkrankungsrisiko in Deutschland sehr gering ist.
Der Patient wurde nach Symptombeginn im Oktober zunächst in Katar im Krankenhaus behandelt, dann aber aufgrund seiner schweren Atemwegssymptomatik in eine Speziallungenklinik nach Deutschland verlegt. Nach der dort erfolgten intensivmedizinischen Behandlung hat sich sein Zustand deutlich gebessert, so dass er diese Woche aus der Klinik entlassen werden konnte.Klinikpersonal hat sich nicht angesteckt
In der Klinik in Nordrhein-Westfalen, in der der Patient vier Wochen lang erfolgreich behandelt wurde, sind keine Erkrankungen beim medizinischen Personal bekannt. Eine ausführliche Befragung aller Kontaktpersonen wird durch die Klinik und das zuständige Gesundheitsamt derzeit eingeleitet. Das RKI hat in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, den Landesbehörden und den Gesundheitsämtern vor Ort die Koordination der Untersuchungen und Befragungen in Deutschland im Rahmen der internationalen Gesundheitsvorschriften übernommen.Informationen im WebNach Auftreten der ersten Fälle im September 2012 informierte das RKI den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie ein Netzwerk von Intensivstationen und stellte Informationen auf seine Internetseiten. Ein labordiagnostischer Test ermöglicht den spezifischen Nachweis des Virus. Es ist geplant, die im Rahmen der Diagnostik entnommenen Patientenproben im RKI zu untersuchen, um die neue Viruserkrankung besser zu charakterisieren. Ein Verdacht auf eine Erkrankung durch das neuartige Coronavirus muss unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.Allgemeine Informationen zu dem neuartigen Coronavirus sind auf den Internetseiten des RKI abrufbar unterwww.rki.de> Infektionskrankheiten A-Z > Coronavirus.