G-BA verlängert telefonische Krankschreibung erneut
Befristet bis Ende Mai 2022 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei weiterhin persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Das Ziel: Infektionsrisiko in Praxen gering halten
Die Sonderregelung soll helfen, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und damit Patientinnen und Patienten wie auch die dortigen Mitarbeitenden zu schützen. Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt am 1. April 2022 in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können.
Zudem hat der G-BA mittlerweile mehrere seiner Corona-Sonderregelungen vollständig oder abgewandelt in die Regelversorgung überführt:
• die Möglichkeit der Videotherapie bei Heilmitteln
• eine Vorlagefrist von vier Tagen für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege und
• die Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde
Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Siehier. Für den Bereich der Leistungen gibt es zusätzlich eineÜbersicht.