Neuer Stichtag 1. Januar 2021

G-BA verschiebt Inkrafttreten der überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie

silv/pm
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute in Berlin beschlossen, das Inkrafttreten der umfassend überarbeiteten Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal zu verschieben.

Die flächendeckende Umsetzung sei planmäßig zum 1. Oktober 202 nicht umsetzbar – bisher hätten nicht genügend Softwarehersteller das Zertifizierungsverfahren abgeschlossen. Neuer Stichtag ist damit der 1. Januar 2021. Auch die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte wird erst an diesem Tag in Kraft treten.

Eine veraltete Praxis-Software würde fehlerhafte Verordnungen ausstellen

Der G-BA reagierte mit seinem Beschluss auf einen Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bisher hätten nur wenige Anbieter das notwendige Zertifzierungsverfahren für die entsprechend angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen. Die KBV befürchtet, dass am 1. Oktober 2020 die notwendige Aktualisierung der jeweiligen Praxisverwaltungssoftware nicht flächendeckend zur Verfügung steht. Durch eine veraltete Praxissoftware würden jedoch fehlerhafte Heilmittelverordnungen ausgestellt, was wiederum zu einem erhöhten Prüfaufwand bei den Heilmittelerbringern führe. Eine ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Vorgaben wäre somit nicht sichergestellt.

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