Nicht online-fähig

G1-Gesundheitskarten sind ungültig

ck/sg
Seit 1. Oktober sind elektronische Gesundheitskarten der ersten Generation (G1) nicht mehr gültig, weil sie zum Teil missverständliche Informationen enthielten.

Die gematik hat diesen Karten deshalb zum 30. Juni 2017 die Zulassung entzogen, da sie nicht online-fähig sind.

Die KZBV weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass sich diese G1-Karten optisch nicht von den neueren "G1+"-Karten unterscheiden. Zwar ist die Generationsversionsnummer rechts oben auf jeder Karte aufgedruckt - bei den Generationen 1 und 1+ lautet der Hinweis aber jeweils nur "G1", so dass äußerlich nicht erkennbar ist, ob es sich um eine G1-Karte oder eine "G1+"-Karte handelt.

Die Gültigkeit der eGK kann in diesem Zusammenhang also nicht anhand der äußeren Ansicht erfolgen. Das Praxispersonal sollte sich deshalb auf die entsprechende Prüfung seines PVS verlassen.

Abgesehen davon wurden die G1-Karten dem GKV-Spitzenverband zufolge nur von einer Krankenkasse kurzzeitig ausgegeben und sind weitestgehend ausgetauscht. Es kann also nur vereinzelt vorkommen, dass eine G1-Karte in der Praxis vorgelegt wird. Der Patient sollte dann gefragt werden, ob er von seiner Krankenkasse bereits eine neue eGK erhalten hat.

Austausch von G1+-Karten

Unabhängig davon tauschen derzeit einige Krankenkassen G1+-Karten gegen G2-Karten aus, weil alle eGKs regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Grundsätzlich bleiben G1+-Karten aber ein gültiger Versicherungsnachweis.

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