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Gefängnis für korrupte Ärzte

jt/dpa
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Im Vorfeld der Justizministerkonferenz kündigt Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz Haftstrafen für korrupte Ärzte an. Demnach könnten künftig bis zu drei Jahre Gefängnis drohen.

"Es geht uns darum, dass es erstmals bestrafungsfähig wird, wenn ein Arzt seinem Patienten ein Medikament verschreibt, weil ihm die Pharmafirma dafür etwas Gutes in Aussicht gestellt oder gegeben hat", sagte Niewisch-Lennartz (Grüne) in Hannover. Mit der Forderung zur Regelung im Strafgesetzbuch ist sie nicht allein. 

Mehrheit der Länder befürwortet das Korruptions-Gesetz

Bei der anstehenden Justizministerkonferenz an diesem Mittwoch und Donnerstag im saarländischen Perl-Nennig werde die Mehrheit der Länder eine entsprechende Verankerung in Paragraf 299a des Strafgesetzbuches (StGB) fordern, betonte Niewisch-Lennartz. Darunter seien auch schwarz-gelbe Landesregierungen. Auch Vertreter der Ärzteschaft, darunter Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, befürworteten den direkten Weg über das Strafrecht. 

Gleiches Recht für Kassen- und Privatärzte

"Die von der Bundesregierung geplante Verankerung im Sozialgesetzbuch reicht nicht aus", kritisierte die Grünen-Politikerin. "Die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gewünschte Lösung hätte zur Folge, dass sich nur Kassenärzte strafbar machen", erläuterte sie. "Bei der Abrechnung von Privatpatienten wäre es dagegen nicht strafbar und dafür gibt es einfach keine Begründung." Ziel der Gesetzes müsse der Schutz der Patienten, des freien Wettbewerbs und des Vertrauens in die Integrität aller Mediziner sein.  

Bislang sind keine juristischen Mittel vorhanden

Der Bundesgerichtshof hatte im März 2012 festgestellt, dass Ärzte nach jetzigem Recht nicht vom Staatsanwalt verfolgt werden können, wenn sie etwa Geld von Pharmafirmen für die Verordnung von Arzneimitteln annehmen. 

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