Gefordert: Zuschüsse zum barrierefreien Praxisumbau!
Im Interesse der betroffenen Patienten sollte ein schneller und umfassenden Ausbau einer barrierearmen Versorgung weiter voran gebracht werden. „Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten, flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, betrachten wir als standespolitische Verpflichtung", sagte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer.
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KfW soll konkrete Zuschüsse gewähren
Wegen der hohen Kosten beim barrierearmen Aus- und Umbau der Bestandspraxen brauchen ihre Inhaber laut KZBV und KBV eine konkrete finanzieller Unterstützung - etwa von der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Nicht nur zinsgünstige Kredite.
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen begrüßte, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten dabei helfen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu gestalten. Bislang seien etwa 80.000 Arzt- und Zahnarztpraxen, die eine oder mehr Komponenten der Barrierefreiheit bieten, in der Arzt-Auskunft des Projekts „Barrierefreie Praxis“ der Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft entsprechend gekennzeichnet und für Patienten recherchierbar.
Bereits seit Jahren setzen sich KBV und KZBV mit zahlreichen Projekten und Initiativen dafür ein, dass insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige und Patienten mit einem Handicap die Praxis ihres Arztes oder Zahnarztes so leicht wie möglich aufsuchen können. „So haben wir zum Beispiel im vergangenen Jahr das Qualitätszirkel-Modul „Barrieren identifizieren - auf dem Weg zur barrierearmen Praxis“ ins Leben gerufen“, erläuterte der Vorstand der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann.
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Umbaukosten im sechsstelligen Bereich
Von den rund 40.000 Zahnarztpraxen sind etwa 15 bis 20 Prozent für Rollstuhlfahrer geeignet. „Angesichts dieser Zahlen ist sich der Berufsstand völlig bewusst, dass weitere erhebliche Investitionen dringend erforderlich sind“, erklärte Eßer Wichtig seien beispielsweise mehr stufenfreie Zugänge, Aufzüge, Behindertenparkplätze und behindertengerechte Toiletten. Die damit verbundenen Umbauten bedeuteten für die Praxisinhaber jedoch erhebliche Investitionen.
Eine gutachterliche Stellungnahme des Architektur- und Ingenieurbüros Opper für die KZBV und die KBV aus 2015 weist die entsprechenden Summen beispielhaft aus: Darin sind notwendige Kosten konkret benannt, die je nach Lage, Stockwerk, Alter und technischer Ausstattung anfallen. Ein Umbau nach den gültigen Bauvorschriften ist demnach mit Belastungen von bis zu 175.000 Euro netto verbunden.
„Ausschließlich über Honorare und Vergütungen lassen sich diese ebenso notwendigen wie politisch gewünschten Investitionen jedoch nicht einmal ansatzweise finanzieren“, betonte Eßer. "Der Zugang zu einer barrierearmen Versorgung bleibt eine komplexe Aufgabe, die nur mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz bewältigt werden kann!"