Geht so

Sebastian Draeger
Der AOK Bundesverband hat heute seine gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl mit dem Titel "So geht’s!“ veröffentlicht. Grundtenor des Papiers: die Versorgung von der Patientenstruktur her zu denken.

Auf die vertragszahnärztliche Versorgung wird nicht eingegangen. Schwerpunkt des Papiers ist der Krankenhausbereich. Zum dualen Versicherungssystem schreibt die AOK lediglich, dass die "Probleme der PKV-Versicherten“ nicht finanziell zu Lasten der GKV-Versicherten gelöst werden dürften. Die Kompetenzen der gemeinsamen Selbstverwaltung sollen ausgebaut und "vor interessenmotivierten Zugriffen geschützt werden“. Bemerkenswert ist, dass der Begriff "Prävention“ im gesamten Papier nicht vorkommt.

In der stationären und spezialfachärztlichen Versorgung fordert die AOK:

  • den Austausch über Ergebnisqualität zwischen Krankenhäusern, Vertragsärzten und Krankenkassen

  • die Qualität der Krankenhäuser soll für Patienten nachvollziehbar sein, qualitätsbewusstes Verhalten der Versicherten belohnt werden

  • die Qualitätsergebnisse sollen sich auch in der Honorierung abbilden

  • Zielvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und ärztlichen Führungskräften sollen keine Mengenvorgaben mehr enthalten

  • Krankenkassen sollen an Investitionsentscheidungen der Krankenhäuser beteiligt werden

  • es soll eine sektorunabhängige fachärztliche Versorgungsstruktur aus Krankenhäusern und Vertragsärzten mit sektorübergreifender Leistungsmengenplanung entwickelt werden

  • Einzelverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sollen möglich sein

  • die Behandlungs- und Untersuchungsmethoden sollen wie Arzneimittel einer frühen Nutzenbewertung unterzogen werden

  • die Grundlohnsummenentwicklung soll Obergrenze für Ausgabensteigerung sein

Die wichtigsten Positionen zur ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung:

  • eine Neuverteilung der Honorare zwischen Regionen und Facharztgruppen

  • eine leistungsbezogene Vergütung

  • Vertragsärzte sollen - wie Krankenhausärzte - Krankheiten und Leistungen nach einheitlichen Kodierrichtlinien dokumentieren

  • die Angleichung von EBM und GOÄ

  • eine einfache Bereinigung der Gesamtvergütung soll Doppelzahlungen vermeiden

  • eine Substitution bestimmter ärztlicher Leistungen soll Kapazitätsprobleme in strukturschwachen Regionen lösen

  • Patienten sollen vor IGeL "geschützt werden“

Im Arznei-, Heil- und Hilfsmittelbereich verlangt die Krankenkasse:

  • auch der Medikamenten-Bestandsmarkt soll einer Nutzenbewertung unterzogen werden

  • Hilfsmittelerstattung für neue Medizinprodukte soll von Patientennutzen im Vergleich mit bestehenden Alternativen abhängen

in der Pflege geht es der AOK um:

  • finanzielle Anreize für mehr Qualität in der Pflege

  • mehr Transparenz über Qualität der Pflegedienste und -einrichtungen

  • eine Schwankungsreserve im Gesundheitsfonds - analog zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • bei einer Überschreitung der Höchstgrenze der Reserven sollen die Beitragssätze sinken

  • es soll gesetzlich konkretisiert werden, welche GKV-Leistungen durch den Bundeszuschuss finanziert werden

  • der vollständige Einkommensausgleich soll erhalten und eine Benachteiligung aufgrund der Krankheitsrisiken sollen im Morbi-RSA korrigiert werden

Die AOK-Positionen finden Sie unterwww.gesunde-wahl.de.

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