Geht so
Auf die vertragszahnärztliche Versorgung wird nicht eingegangen. Schwerpunkt des Papiers ist der Krankenhausbereich. Zum dualen Versicherungssystem schreibt die AOK lediglich, dass die "Probleme der PKV-Versicherten“ nicht finanziell zu Lasten der GKV-Versicherten gelöst werden dürften. Die Kompetenzen der gemeinsamen Selbstverwaltung sollen ausgebaut und "vor interessenmotivierten Zugriffen geschützt werden“. Bemerkenswert ist, dass der Begriff "Prävention“ im gesamten Papier nicht vorkommt.
In der stationären und spezialfachärztlichen Versorgung fordert die AOK:
den Austausch über Ergebnisqualität zwischen Krankenhäusern, Vertragsärzten und Krankenkassen
die Qualität der Krankenhäuser soll für Patienten nachvollziehbar sein, qualitätsbewusstes Verhalten der Versicherten belohnt werden
die Qualitätsergebnisse sollen sich auch in der Honorierung abbilden
Zielvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und ärztlichen Führungskräften sollen keine Mengenvorgaben mehr enthalten
Krankenkassen sollen an Investitionsentscheidungen der Krankenhäuser beteiligt werden
es soll eine sektorunabhängige fachärztliche Versorgungsstruktur aus Krankenhäusern und Vertragsärzten mit sektorübergreifender Leistungsmengenplanung entwickelt werden
Einzelverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sollen möglich sein
die Behandlungs- und Untersuchungsmethoden sollen wie Arzneimittel einer frühen Nutzenbewertung unterzogen werden
die Grundlohnsummenentwicklung soll Obergrenze für Ausgabensteigerung sein
Die wichtigsten Positionen zur ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung:
eine Neuverteilung der Honorare zwischen Regionen und Facharztgruppen
eine leistungsbezogene Vergütung
Vertragsärzte sollen - wie Krankenhausärzte - Krankheiten und Leistungen nach einheitlichen Kodierrichtlinien dokumentieren
die Angleichung von EBM und GOÄ
eine einfache Bereinigung der Gesamtvergütung soll Doppelzahlungen vermeiden
eine Substitution bestimmter ärztlicher Leistungen soll Kapazitätsprobleme in strukturschwachen Regionen lösen
Patienten sollen vor IGeL "geschützt werden“
Im Arznei-, Heil- und Hilfsmittelbereich verlangt die Krankenkasse:
auch der Medikamenten-Bestandsmarkt soll einer Nutzenbewertung unterzogen werden
Hilfsmittelerstattung für neue Medizinprodukte soll von Patientennutzen im Vergleich mit bestehenden Alternativen abhängen
in der Pflege geht es der AOK um:
finanzielle Anreize für mehr Qualität in der Pflege
mehr Transparenz über Qualität der Pflegedienste und -einrichtungen
eine Schwankungsreserve im Gesundheitsfonds - analog zur gesetzlichen Rentenversicherung
bei einer Überschreitung der Höchstgrenze der Reserven sollen die Beitragssätze sinken
es soll gesetzlich konkretisiert werden, welche GKV-Leistungen durch den Bundeszuschuss finanziert werden
der vollständige Einkommensausgleich soll erhalten und eine Benachteiligung aufgrund der Krankheitsrisiken sollen im Morbi-RSA korrigiert werden
Die AOK-Positionen finden Sie unterwww.gesunde-wahl.de.