gematik empfiehlt Konnektor-Update
Um diese Einschränkungen zu vermeiden beziehungsweise zu beheben, empfiehlt die gematik, die Firmware des Konnektors auf die neueste Version zu aktualisieren und anschließend eine Re-Registrierung beim VPN-Zugangsdienst durchzuführen.
Falls die Re-Registrierung nach dem Firmware-Update fehlschlägt, rät sie zu folgendem Vorgehen:
Die Praxis sollte prüfen, ob für den Prozess genau die SMC-B eingesteckt und freigeschaltet ist, die bereits bei der initialen Inbetriebnahme des Konnektors genutzt wurde.
Sollte das nicht der Fall sein, muss die Praxis zunächst alle bestehenden Registrierungen beim VPN-Zugangsdienst löschen und anschließend den Konnektor mit der aktuell verwendeten Contract-ID und SMC-B neu registrieren. Im Anschluss erfolgt die Registrierung des Konnektors beim VPN-Zugangsdienst mit einer neuen vom VPN-Zugangsdienst bereitgestellten Contract-ID und der vorliegenden SMC-B.


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