gematik klärt Kostenproblem mit IT-Dienstleistern
Auf der Sonderwebsite der gematik zur aktuellen TI-Störung heißt es knapp: "Aktueller Status: Kostenregelung für Störungsbehebung sichergestellt."
Eine Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur offensichtlich verabschiedeten Kostenübernahme ist ausführlicher: "Auch für den Fall, dass zusätzliche Aufwände bei der Behebung des Schadens anfallen, erhalte der Arzt keine Rechnung. Es sei Sache des Dienstleisters mit seinem Vertragspartner oder der gematik zu klären, wer für die Kosten aufkommt." Sollten Praxen dennoch eine Rechnung erhalten, lautet die Empfehlung der gematik laut KBV: "Bezahlen Sie die Rechnung nicht. Ärzte sollten sie unter Hinweis auf den Wartungsvertrag und die Absprache mit der gematik und den IT-Dienstleistern zurückweisen."
Jürgen Herbert, Vorstandsmitglied der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Vorstandsreferent für Telematik der BZÄK stellt fest:
stellvertretende Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Karl-Georg Pochhammer, erklärt: „Für die KZBV steht fest, dass die aktuelle Störung auf keinen Fall zu Lasten der Zahnärztinnen und Zahnärzte gehen darf.“
Ganz ähnlich äußert sich auch KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel: „Ärzte und Psychotherapeuten müssen nichts für die Behebung der TI-Störung bezahlen. Sie müssen sich in keiner Weise darum kümmern, wer denn nun für den Schaden aufkommt oder die Rechnungen bezahlt. Auch in Streitfragen sind sie außen vor.“
In der KBV-Praxisinfo zur TI-Störung und ihrer Behebung heißt es zum Schluss: "Sie erhalten nur eine Rechnung, wenn Sie zusätzliche Aufwände selbst verursacht haben. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihr Admin-Passwort verloren oder den Konnektor selbst anders konfiguriert haben."