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Gentests: Bund und Länder einigen sich

ck/dpa
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Die Frage ist ethisch heikel, dementsprechend lange dauerte der Streit: Gentests an Embryonen - unter definierten Bedingungen. Nun haben sich Bund und Länder geeinigt. Freitag wird im Bundesrat abgestimmt.

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Beschluss des Bundestags zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kann das Gesetz nach Informationen der "Berliner Zeitung" in die Praxis umgesetzt werden.

Rechtsverordnung wird verschärft

Bundesregierung und Bundesländer hätten sich nach langem Streit über Gentests an Embryonen auf eine Verschärfung der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegten Rechtsverordnung geeinigt, in der die Details geregelt werden, schreibt das Blatt (Dienstag). Demnach akzeptierte Bahr die Forderung der Länder, die Zahl der Zentren zur Durchführung der PID zu begrenzen. 

Weniger Zentren mit Zulassung

Anders als vom Minister vorgesehen, wird es keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Zentrums geben. Die Zulassung solle vielmehr im Einzelfall geprüft werden und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt. Damit soll die Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden, schreibt die Zeitung. Eine Begrenzung der Zentren hatte auch der Deutsche Ethikrat gefordert.

Mehrere Ethikommissionen pro Land erlaubt

Im Gegenzug würden die Bundesländer ihre Forderung fallen lassen, in jedem Land nur eine Ethikkommissionen zu erlauben. Darauf wollte sich Gesundheitsminister Bahr keinesfalls einlassen. Die geänderte Rechtsverordnung zur PID soll an diesem Freitag vom Bundesrat beschlossen werden.

Nach dem im Sommer 2011 beschlossenen Gesetz sind Gentests an künstlich erzeugten Embryonen unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Paare dürfen die Methode nutzen, wenn aufgrund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Ein vorherige Beratung ist Pflicht. Erwartet werden pro Jahr bis zu 300 Fälle.

Wenig Spielraum für Kritik

Bahr wies Kritik an seiner Verordnung zur PID zurück: "Ich habe mich mit der Verordnung an den Mehrheitsbeschluss des Bundestages gehalten, der den Spielraum der Verordnung ja begrenzt", sagte er der "Rheinischen Post" (Dienstag). "Ich glaube, dass wir jetzt eine gute und sachgerechte Verordnung vorgelegt haben, die für die Betroffenen Rechtssicherheit schafft und die die Länder mit gutem Gewissen mittragen können." 

Der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) hatte vor wenigen Tagen gesagt: "Der Schutz des ungeborenen Lebens muss oberste Priorität haben." Die PID müsse verantwortungsbewusst genutzt werden - "und nur, wenn es zwingend notwendig ist". Entsprechende Forderungen Bayerns hätten im Gesundheitsausschuss der Länderkammer eine deutliche Mehrheit gefunden.

Auch Nordrhein-Westfalen forderte eine Konzentration der PID auf bundesweit wenige Zentren. "Dadurch soll verhindert werden, dass in Deutschland ein von wirtschaftlichen Interessen bestimmter neuer Markt für PID-Leistungen entsteht", sagte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) der dpa. 

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