Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenze steigt
Union und SPD wollen den Mittelstand entlasten und haben laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine höhere Wertgrenze für die Sofortabschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter vereinbart. Kleinere Unternehmen und Zahnarztpraxen können demnach dann Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt so viel wie bisher, sofort abschreiben. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.