Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenze steigt

sg/pm
Interessant für Praxisinhaber: Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) können ab 2018 bis zu 800 Euro sofort abgeschrieben werden - bislang liegt die Grenze bei 410 Euro.

Union und SPD wollen den Mittelstand entlasten und haben laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine höhere Wertgrenze für die Sofortabschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter vereinbart. Kleinere Unternehmen und Zahnarztpraxen können demnach dann Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt so viel wie bisher, sofort abschreiben. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. 

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