Gesponserte Fortbildung
Dies betrifft auch Fortbildungen. Solange Zahnärzte an Fortbildungen teilnehmen, bei denen Unternehmen nur präsentierend (Ausstellung, Workshops) in Erscheinung treten, ist alles in Ordnung, so der Berliner Rechtsanwalt Jens Peter Jahn.
Anders verhält es sich nach seiner Ansicht bei Fortbildungen, die von der Industrie gesponsert sind. Werden Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten übernommen oder wird zusätzlich kostenfrei ein Nebenprogramm in Anspruch genommen, kann dies grundsätzlich als Vorteil gewertet werden.
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