"Gesundheits-Apps sind viel zu teuer!"
In seinem Bericht untersuchte der GKV-Spitzenverband die Inanspruchnahme der Apps auf Rezept vom 1. September 2020 bis zum 30. September 2021. Insgesamt wurden in dem Zeitraum rund 50.000 DiGA ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt, davon aber nur knapp 80 Prozent aktiviert.
nur ein Viertel der 20 Apps konnte ihren Nutzen belegen
Auffällig sei, dass nur ein Viertel der insgesamt 20 Anwendungen ihren Nutzen belegen konnte und damit dauerhaft ins Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wurde. Drei Viertel hingegen sind weiterhin nur zur Erprobung gelistet, weil sie innerhalb eines Jahres noch keine positiven Versorgungseffekte nachweisen konnten.
Hohe Quote der nur zur Erprobung gelisteten Anwendungen
„Bei den DiGA ist nicht alles Gold, was glänzt", bilanziert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. "Obwohl der Gesetzgeber mit einem großen Vertrauensvorschuss den Herstellern maximalen Freiraum geschaffen hat, um Produkte auf den Markt zu bringen, die die Versorgung der Versicherten maßgeblich verbessern, konnten die Erwartungen bisher kaum erfüllt werden. Das zeigt die hohe Quote der nur zur Erprobung gelisteten Anwendungen deutlich."
Dabei hätten DiGA großes Potenzial: Sie könnten Brücken schlagen zwischen Patienten, Ärzten, den Versorgungsbereichen und den unterschiedlichen Fach- und Berufsgruppen. Statt als funktionales Scharnier würden die Hersteller sie derzeit allerdings eher als Begleitung oder Coach ausgestalten.
Stoff-Ahnis: "Wenn eine DiGA bloß Leitlinieninhalte oder Selbsthilfe-Manuale digital abbildet, ist der Innovationscharakter begrenzt. Nach über einem Jahr DiGA sehen wir in der GKV eine eher verhaltene Nachfrage. Vor dem Hintergrund des geringen Innovationscharakters und der fehlenden Nutzennachweise kann das niemanden überraschen."
Die Apps kosten zwischen 119 Euro bis 744 Euro für drei Monate. Der durchschnittliche Preis liegt bei rund 400 Euro im Quartal. Dabei bleibe intransparent, wie die im ersten Jahr von den Herstellern allein festgelegten Preise zustande kommen und welche Kalkulationen dahinter stehen.
Hersteller können Preise im ersten Jahr beliebig festlegen
„Auch wenn kein innovatives Konzept besteht und keine Evidenz vorliegt, müssen die Preise bei einer DiGA in Erprobung bis zu zwei Jahre von der GKV finanziert werden. Dabei dürfen die Hersteller die Preise im ersten Jahr in beliebiger Höhe festlegen. Es liegt auf der Hand, dass bei potenziellen Ausgaben dieser Größenordnung ein beträchtlicher positiver Effekt für die Versorgung eingefordert werden muss." Dies für alle DiGA zu garantieren, sei die gemeinsame Aufgabe für die kommenden Jahre. "Auch, weil DiGA als digitale Vorreiter entweder Innovationen den Boden bereiten oder ihn aber verbrennen können“, so Stoff-Ahnis.
Die Apps kosten zwischen 119 und 744 Euro im Quartal
Für den GKV-Spitzenverband sind drei Punkte zentral:
Der wissenschaftliche Nachweis des medizinischen Nutzens für die Versicherten muss durch die Hersteller gewährleistet sein.
Eine DiGA sollte eine echte Innovation mit einem belegten Mehrwert für die Versorgung sein.
Die Preise für eine DiGA dürfen von den Unternehmen im ersten Jahr nicht mehr beliebig festgelegt werden.
„Um langfristig die Erwartungen zu erfüllen und die Anschubfinanzierung und den Vertrauensvorschuss zu verdienen, die mit dem neuen Leistungsbereich verbunden sind, muss das Missverhältnis hinsichtlich der vergleichsweise niedrigen Zugangsvoraussetzungen für DiGA, der geringen Innovationskraft und ihrer fehlenden Wirtschaftlichkeit konstruktiv weiterentwickelt werden. Wir wollen therapeutischen Nutzen für Patientinnen und Patienten bezahlen und keine Downloads“, so Stoff-Ahnis.