Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Gesundheitsminister favorisieren gestuftes Verfahren bei Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal

ak
Gesellschaft
Ab dem 15. März gilt für alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Corona-Impfpflicht. Vor der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz haben sich die Gesundheitsminister der Länder bei der Umsetzung für ein gestuftes Verfahren ausgesprochen.

Die Gesundheitsminister der Länder sind sich weitestgehend darüber einig, dass die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ab dem 15. März ausgewogen und in einem gestuften Verfahren umgesetzt wird. Zwar seien noch viele Fragen offen, aber dennoch halten die Gesundheitsminister am Vollzug und der Umsetzung des Gesetzes fest, verkündete die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Petra Grimm-Benne (SPD). Ein Beschluss dazu wurde gestern nicht gefasst.

Innerhalb von 14 Tagen sollen die Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen unverzüglich einen Impfnachweis vorlegen. Alle diejenigen, die sich noch impfen lassen wollen oder erst eine Impfung haben, sollen weiterarbeiten dürfen. Sie müssten dann unter Fristsetzung die anderen Impfungen vornehmen lassen. Unterschiede soll es auch zwischen Beschäftigten geben, die direkt mit Patienten arbeiten und denjenigen, die weniger Kontakt mit Patienten haben.

„Das sind alles Einzelfallentscheidungen. Wir sind der Auffassung, es gehört ein geordnetes Anhörungsverfahren dazu”, betont Grimm-Benne. Das brauche Zeit. Es soll der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten.

Gesundheitsministerium aktualisiert Leitfaden  

Gesundheitsministerium aktualisiert Leitfaden  

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