Gesundheitsminister Hoch: „Der Staat muss nicht alles regeln“
„Der Staat muss nämlich nicht alles regeln“, erklärte Hoch in seinem Grußwort und hob die gute Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganen in Rheinland-Pfalz hervor. Hoch verwies darauf, dass es in seinem Bundesland die höchste Quote an ehrenamtlich Tätigen gebe. Dies spiele auch in den Selbstverwaltungsorganen eine besondere Rolle.
Hoch ging in seiner Rede auch auf den Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein und Hamburg zur stärkeren Regulierung von investorenbetriebenen MVZ (iMVZ) im Bundesrat am 16. Juni ein.
„Größtmögliche Transparenz ist eine Grundvoraussetzung!"
Der Bundesrat hatte den Antrag mit großer Mehrheit angenommen. Hoch nannte größtmögliche Transparenz über die Eigentumsverhältnisse von iMVZ „eine Grundvoraussetzung“. Eine besondere Rolle komme zudem der räumlichen Beschränkung zu.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, dankte Hoch für die Gesetzgebungsinitiative. Zudem begrüßte er die Aussagen des Ministers und wertete sie als Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Selbstverwaltung.
„Es geht um nichts weniger als die präventive Zahnmedizin vor dem Aus zu retten!"
Hochs Bewertung der Folgen einer zunehmende Beteiligung von iMVZ an der Versorgung sei nahezu deckungsgleich zu der der Zahnärzteschaft. Neben der räumlichen sei daher in der Zahnmedizin auch die fachliche Beschränkung bei der Zulassung erforderlich, um die Ausbreitung von iMVZ effektiv zu begrenzen.
Hendges verwies in seiner kurzen Antwort auf Hochs Grußwort auch darauf, dass die Parodontitis-Behandlungsstrecke dringend für die Zukunft gerettet werden müsse: „Es geht um nichts weniger als die präventive Zahnmedizin vor dem Aus zu retten!" Dazu sei die Rücknahme der Budgetierung in diesem Bereich dringend erforderlich, erklärte Hendges mit Blick auf die Bundespolitik. Schließlich habe man den Anteil der Zahnmedizin an den Gesamtausgaben der GKV über Jahre hinweg senken können.
In dem Zusammenhang erinnerte Hendges daran, dass das BMG im GKV-FinStG dazu verpflichtet wurde, bis zum 30. September die Auswirkungen des Gesetzes auf den Umfang der Versorgung mit Leistungen zur Behandlung von Parodontitis zu evaluieren.