GKV gibt rund 400 Millionen Euro für Apps auf Rezept aus
Wie der GKV-Spitzenverband mitteilte, analysiert der aktuelle DiGA-Bericht den Zeitraum von September 2020 bis Ende 2025. In dieser Zeit nahmen dem Bericht zufolge Versicherte 1,6 Millionen Apps auf Rezept nach ärztlicher Verordnung oder Genehmigung von den Krankenkassen in Anspruch.
Das waren nach Angaben des GKV-SV 63 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Kosten beliefen sich seit Beginn der Verordnungsfähigkeit auf rund 400 Millionen Euro.
„Die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wächst“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende desGKV-Spitzenverbandes. Sie monierte, dass die meisten DiGA zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen würden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren „beliebig hohen Herstellerpreisen“ finanziert werden müssten.
Zudem seien zuletzt immer mehr DiGA wieder aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen worden, da sie auch im Verlauf keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten. „Dies führt zu teilweise mangelnder Akzeptanz bei der Ärzteschaft und den Patientinnen und Patienten“, sagte Stoff-Ahnis.
Bei weniger als jeder fünften DiGA wurde ein Nutzen nachgewiesen
Dem Bericht zufolge wurden insgesamt 74 Anwendungen in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Weniger als jede fünfte Anwendung konnte demnach bei ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 DiGA wurden wieder komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen. Ende 2025 waren somit noch 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten.
Ein Problem sieht der GKV-Spitzenverband bei der Preisgestaltung. Der Gesetzgeber ermöglicht es den herstellenden Unternehmen, den Preis ihrer DiGA im ersten Jahr einseitig in beliebiger Höhe festzulegen. Diese beliebige Preissetzung ist unabhängig davon, ob für die DiGA bereits ein Nutzen belegt werden konnte oder nicht.
Führte die freie Preisfestlegung systematisch zu überhöhten Preisen?
Laut dem GKV-Bericht kostet die DiGA-Nutzung zu Beginn – also in der Phase der vom Hersteller festgesetzten Preise – zwischen 119 Euro und 2.077 Euro. Dabei sind die Preise über die Jahre von durchschnittlich 411 Euro im ersten Berichtsjahr auf 544 Euro im Jahr 2025 deutlich angestiegen.
Die bislang verhandelten Preise für 40 DiGA liegen mit durchschnittlich 227 Euro deutlich darunter. Dies zeigt nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands, dass die freie Preisfestlegung im ersten Jahr systematisch zu überhöhten Preisen führt.
„In Anbetracht der finanziellen Entwicklung in der GKV passen Preise, die von den Krankenkassen ohne Nutzennachweis und ohne Verhandlung gezahlt werden müssen, nicht mehr in die Zeit“, kritisiert der GKV-SV. Er begrüßt daher die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit für eine Reform der DiGA-Finanzierung.
Danach sollten nur DiGA mit nachgewiesenem Nutzen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und verhandelte Vergütungsbeträge für die Anwendungen sollten ab dem ersten Erstattungstag gelten.


169



