GKV-Reform im Überblick
BEITRAGSSATZ: Vom Beitragssatz von 15,5 Prozent aufs Einkommen zahlen bisher 0,9 Punkte allein die Arbeitnehmer - dieser Anteil wird gestrichen. Der 14,6-Prozent-Beitragssatz soll dann fest bleiben; Arbeitnehmer und -geber zahlen jeweils die Hälfte.
ZUSATZBEITRÄGE: Pauschale Zusatzbeiträge in festen Beträgen dürfen die Kassen künftig nicht mehr von ihren Mitgliedern nehmen - dafür vom Einkommen abhängende Zusatzbeiträge. Diese werden nun flächendeckend erwartet.
SONDERKÜNDIGUNGSRECHT: Selbst die Erhebung eines geringen Zusatzbeitrags löst ein Sonderrecht zur Kündigung aus. Kassen, die Zusatzbeiträge erheben oder erhöhen, müssen darüber informieren.
FINANZAUSGLEICH: Die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Kassen soll über den Gesundheitsfonds voll ausgeglichen werden - sonst wären einkommensschwächere Kassen wegen des prozentualen Zusatzbeitrags automatisch im Nachteil.
QUALITÄT: Ein neues Institut soll Daten zur Qualität der Kliniken auswerten. In einigen Jahren sollen die Versicherten dann auch im Internet Kliniken besser miteinander vergleichen können.
HEBAMMEN: Gegen teils bedrohlich hohe Haftpflichtprämien der Geburtshelferinnen sollen befristete Zuschläge helfen, die die Krankenkassen und die Hebammenverbände aushandeln sollen.
PATIENTENBERATUNG: An den Hotlines der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist oft nur schwer durchzukommen - die Förderung durch die Kassen wird von 5,6 auf 9 Millionen Euro erhöht.