GKV-SVSG: Doch noch Änderungen?

sg/pm
Nach internen Diskussionen in der Koalition gibt es laut SPD nun doch noch Änderungen beim GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG).

Nach intensiven Verhandlungen hat sich die SPD-Bundestagsfraktion offenbar mit Änderungen beim GKV-SVSG durchgesetzt. Wie Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Bärbel Bas, Berichterstatterin für das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz mitteilten, würden die Vorgaben für Mindestinhalte der Satzungen der Selbstverwaltungsinstitutionen gestrichen.

Zudem habe man den Kompetenzbereich bei der sogenannten entsandten Person präzisiert, die das Ministerium bei Gefahren für die ordnungsgemäße Verwaltung entsenden kann: "Dieser kleine Staatskommissar dient ausschließlich der Beratung und Unterstützung der jeweiligen Institution“, sagte Bas. „Die Entscheidungen kommen weiterhin vom Vorstand, der dann auch haftet.“

Gestrichen sei auch die Prüfung der Haushalte durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; die Aufnahme von Patientenorganisationen in den Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen (MDS) werde nun durch Satzung und nicht per Gesetz geregelt.

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