GOÄ: Es geht weiter
"Die Beschlüsse des Ärztetages zur GOÄ helfen bei weiteren Verhandlungen", sagte der Vorsitzende des GOÄ-Ausschusses, Dr. Klaus Reinhardt, nach den gestrigen Delegiertendebatten zur GOÄ-Novelle. Der Ärztetag hatte der Bundesärztekammer (BÄK) Leitplanken für den weiteren Verhandlungsprozess mit der PKV gegeben. Die Delegierten stimmten dazu einem vom BÄK-Vorstand vorgelegten und im Verlauf der Debatten leicht modifizierten Leitantrag zu. Darin waren die Kritikpunkte, die zuvor an der GOÄ-Novelle von den Fach- und Berufsverbänden geäußert wurden, enthalten.
Reinhardt kündigte an, dass die Arbeiten an der GOÄ nun konsequent weitergeführt würden. In dieser Legislaturperiode sei aber nicht mehr mit einer Umsetzung zu rechnen. Spätestens nach der nächsten Bundestagswahl solle aber ein Konzept stehen, das in die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung eingebracht werden kann.
Abstimmung auf breiter Basis
Die GOÄ-Novelle solle nun nach Abstimmung des Leistungsverzeichnisses und der Bewertungen mit den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften umgesetzt werden. Daraus entstehender Veränderungsbedarf müsse dann zwischen der BÄK, dem PKV-Verband, der Beihilfe und dem Bundesgesundheitsministerium diskutiert und konsentiert werden. Außerdem müsse ein Kalkulationsmodell zur Leistungsbewertung - unter Mitwirkung externer Berater - erarbeitet werden.
Zu den im Leitantrag formulierten und beschlossenen Bedingungen für die GOÄ-Novelle zählen unter anderem:
Die GOÄneu darf nicht zu einem Honorarsteuerungssystem umgeformt werden.
Die Basis der Leistungsbewertungen soll einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation folgen.
Die '"sprechende Medizin" soll besser bewertet werden.
Die Gemeinsame Kommission (GeKo) soll keine weitergehenden Kompetenzen als die Abgabe von Empfehlungen erhalten.