"Goldene Uhr" an der Berliner Charité 126.000 Euro teurer als geplant
Seit Dezember 2017 gibt es an der Berliner Charité ein 8,50 Meter großes, abstrahiertes, goldenes Zifferblatt mit ausgesparten Stunden- und Minutenstrichen. An der Wand im Innenhof des Krankenhausbaus erscheint das Zifferblatt in "inverser Weise", heißt es im "Schwarzbuch" des BdSt . Der Berliner Senatsverwaltung für Kultur zufolge dient diese Kunst am Bau dem Ziel, "sich mit zeitgenössischen Mitteln sowohl inhaltlich als auch räumlich im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft, Lehre, Forschung und Geschichte mit dem Standort auseinanderzusetzen".
Auseinandergesetzt haben sich auch Juroren mit dem Werk, für die - und für das Wettbewerbsverfahren insgesamt - Mehrkosten von 126.000 Euro angefallen sind. Diese Achtelmillion Euro Differenz zu den geplanten Kosten sind zunächst nicht veröffentlicht worden, bemängelt die Vereinigung.
Das goldene Zifferblatt selbst (aus drei Millimeter starkem Edelstahl, industriespiegelpoliert, PVD-beschichtet, wetterfest und farbstabil) hat 450.000 Euro gekostet. In der Wettbewerbsauslobung war ursprünglich nur ein Kostenrahmen von 280.000 Euro für die Realisierung und 44.000 Euro für Preisgelder und Aufwandsentschädigungen ausgewiesen worden.
Der "goldene" Moment der Heilung - oder fünf vor zwölf?
Der Grund für die Uhr an diesem Standort: Die "Goldene Stunde" bezeichnet in der Notfallmedizin den Zeitraum, in der Patienten gerettet werden können. Er steht hier laut Preisträger im erweiterten Sinne auch als Metapher für den "goldenen" Moment der Heilung. Für die finanzielle Genesung der Berliner Kliniken stehe es allerdings auf fünf vor zwölf. Denn diese schöben einen Sanierungsstau in Milliardenhöhe vor sich her, kritisiert der Bund der Steuerzahler.
Mehr Beispiele aktueller Geldverschleuderung, aber auch Erfolge im Kampf gegen Steuerverschwendung, sind unterwww.schwarzbuch.dezu finden.
Zum Thema intransparente und teure Sozialversicherungswahlen werden sich deren Bundeswahlbeauftragte und der BdSt an einen Tisch setzen. Hintergrund: Renten- und Krankenkassen geben für die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen knapp 60 Millionen Euro aus.
Doch auch bei der Wahl 2017 hatten die Versicherten mit ihrer Stimmabgabe kaum Einfluss auf die Zusammensetzung der Kassenparlamente, bemängelt die Interessenvereiniung der Steuerzahler. Das Problem: Die Vereinigungen, die zu den Wahlen antreten, bilden Listenblöcke. Somit sind keine Einzelpersonen wählbar wie etwa Direktkandidaten bei der Bundestagswahl. Zugleich sei es gängige Praxis, dass auf den Listen nicht mehr Bewerber stehen als Sitze in den Parlamenten zu vergeben sind.
Die Listenkandidaten gelten damit automatisch als gewählt – ein Wettbewerb um die besten Vertreter der Beitragszahler finde nicht statt. Die Sozialwahlen seien nichts anderes als Scheinwahlen, kritisiert der BdSt, denn die völlig intransparenten Sozialwahlen lockten die Versicherten kaum zur Stimmabgabe. Dennoch würden die Wahlen jedes Mal mit millionenteuren Werbekampagnen beworben. Nicht zu vergessen, dass sämtliche Briefwahlunterlagen aufwendig und kostspielig an die rund 50 Millionen Versicherten der Krankenkassen und der Rentenversicherung versendet werden müssten.
Beide Seiten forderten nun die Einführung von Online-Wahlen zur nächsten Wahl 2023. Union und SPD griffen die Kritik im Koalitionsvertrag auf und fixierten: "Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen modernisieren."
Das Bundesinnenministerium und das Bundessozialministerium stehen demzufolge bereits in intensivem Austausch, um den Koalitionsauftrag umzusetzen. Das Innenressort stellt sehr deutlich heraus: "Die Sozialwahlen eignen sich wegen der hohen Kosten in besonderem Maße für Onlinewahlen. Daher ist vorgesehen, die Sozialwahl 2023 wenigstens in Teilbereichen als Online-Wahl durchzuführen".