Bundeszahnärztekammer fordert Bundesregierung zum Handeln auf

„GOZ als Gebührenordnung 2. Klasse?“

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Politik
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der deutlich höhere Rechtsanwaltsvergütungen vorsieht. Die BZÄK fordert die Bundesregierung in Sachen GOZ nun erneut zum Handeln auf.

Das BMJ nehme seine Pflicht wahr, die Vergütung der Anwaltschaft an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, bemerkt BZÄK und teilt mit, dass sie es begrüßen würde, „wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vergleichbar gewissenhaft arbeiten und die GOZ nicht als Gebührenordnung 2. Klasse behandeln würde“.

Denn die Begründung des BMJ für die Erhöhung bei den Rechtsanwälten – ein erheblich gestiegener Kostendruck durch höhere Energie- und weiteren Sachkosten sowie die Notwendigkeit einer auskömmlichen Vergütung, um die Niederlassung auch in strukturschwachen Regionen zu gewährleisten – ließen sich 1:1 auf die Zahnärzteschaft übertragen. „Die Gebühren der Zahnärzte wurden seit 1988 nicht mehr erhöht, aber das BMG verweigert bis heute die dringend notwendige Anpassung“, stellt die BZÄK fest. Die Anwaltsgebühren wurden übrigens seit 2021 nicht mehr erhöht.

Eine veraltete GOZ – auch gegenüber den Patienten ein Unding

„Die Zahnärzteschaft gönnt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine Erhöhung der Vergütung, sie leisten als unabhängige Berater und Vertreter ihrer Mandanten einen wichtigen Beitrag„, kommentiert BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler. Die Erhöhung mache allerdings deutlich, wie sehr das BMG im Vergleich die Zahnärzteschaft mit Ignoranz straft, die sich täglich für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten einsetzt. Ermler: “Über 35 Jahre Nichtanpassung des Punktwerts sind schlichtweg ein Skandal.“

Die Kolleginnen und Kollegen würden gezwungen, mit einer völlig veralteten Gebührenordnung zu arbeiten, in der inzwischen 160 zahnärztliche Leistungen nicht mehr beschrieben sind. Das sei auch gegenüber den Patientinnen und Patienten ein Unding. „Die BZÄK fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dem zahnärztlichen Beruf endlich auch die Anerkennung zukommen zu lassen, die er verdient. Eine Anpassung der GOZ an die wirtschaftliche Entwicklung ist hierfür unerlässlich,“ betont Ermler.

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