GOZ: Bundeszahnärztekammer fordert die sofortige Punktwertanhebung auf 13 Cent
Seit 1988 wurde keine Anpassung des Punktwerts an veränderte gesamtwirtschaftliche bzw. strukturelle Verhältnisse in der Zahnarztpraxis vorgenommen. Mit der GOZ-Novelle 2012 wurden nur einige inhaltliche Änderungen vorgenommen, die Preise blieben jedoch weitgehend unverändert.
Die Weisheitszahnextraktion kostet heute genau so viel wie vor 30 Jahren!
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nimmt das "Jubiläum" zum Anlass, die Verantwortlichen in der Politik darauf hinzuweisen, bei der geltenden GOZ endlich Anpassungen vorzunehmen, wie sie in anderen Branchen regelmäßig vorgenommen wurden.
Konkret soll unter Berücksichtigung der Kostensteigerung im Dienstleistungsbereich (Dienstleistungsindex) sofort eine angemessene Anhebung des Punktwerts auf 13 Cent zur betriebswirtschaftlichen Sicherung der Praxen vorgenommen sowie der Punktwert auf Basis eines gerechten Interessenausgleichs, wie er in § 15 ZHG als gesetzlicher Auftrag an den Verordnungsgeber gerichtet ist, jährlich unter Berücksichtigung des Dienstleistungsindexes angepasst werden.
Dies entspräche der korrekten Umsetzung, wie sie in der Verordnungsbegründung festgehalten wurde: „dem Punktwert (kommt)... die Funktion zu, den Wert der Punktzahlen im Preisgefüge anderer Dienstleistungen zu bestimmen“ ... „der Punktwert wird anhand der wirtschaftlichen Entwicklung von Zeit zu Zeit überprüft und je nach Datenlage eventuell nach oben oder unten angepasst werden müssen“.
Denn die Preise der GOZ ermittelt der Zahnarzt aus einer Kombination von Punktzahlen (den einzelnen Leistungen fix zugeordnet) und dem Punktwert. Die Entfernung eines Weisheitszahns kostet heute genau so viel wie vor 30 Jahren.
Die Bundesversammlung fordert den Verordnungsgeber auf, die seit 1988 ausstehende Anpassung des GOZ-Punktwerts zu realisieren.