Gröhe will Anti-Korruptionsgesetz nachbessern
Im Verdachtsfall sollen auch die gesetzlichen Krankenkassen einen Strafantrag stellen dürfen. Regierungskreisen bestätigten am Freitag einen entsprechenden Bericht des Magazins "Spiegel".
Gesetzliche Krankenkassen sollen Strafantrag stellen dürfen
Das Recht auf einen eigenen Strafantrag gesteht der Referentenentwurf des Justizministeriums bislang nur dem Geschädigten selbst sowie Wettbewerbern, Kammern und Berufsverbänden zu. Dabei decken die Kassen mit eigenen Experten schon heute viele Fälle von Korruption und Abrechnungsbetrug auf, schreibt der "Spiegel".
Nach den Plänen von Maas droht niedergelassenen Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften, die sich bestechen lassen, künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch Pharmavertreter, die aktiv bestechen wollen, machen sich dann strafbar. Das Kabinett soll den Entwurf Ende Mai beschließen.