Hamburg: Beamte können in die GKV
Die Hamburgische Bürgerschaft hat per Gesetz beschlossen, dass ab 1. August die Beamten der Hansestadt wählen können, sich entweder in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, oder nach wie vor die individuelle Beihilfe zu beanspruchen.
Voraussichtliche Mehrkosten für die Stadt: 5,8 Millionen Euro
Damit ist Hamburg derzeit erstes und einziges Bundesland, in dem dies möglich ist. Weil sich der Senat mit der neuen Regelung an den Krankenversicherungskosten von geschätzt 2.400 derzeit freiwillig gesetzlich versicherten Beamten beteiligt, rechnet er mit Mehrkosten für die Stadt von voraussichtlich 5,8 Millionen Euro.
Trotzdem, so heißt es, werde das neue Beihilfesystem nicht teurer. "Mittel- und langfristig können Stadt und Versicherte von der besseren Kostenstabilität und dem niedrigeren Verwaltungsaufwand der GKV profitieren", heißt es in einer Mitteilung des Senats Hamburgs. Gesundheitssenatorin, Cornelia Prüfer-Storcks, bezeichnete den Beschluss des Senats als "guten Tag für Hamburgs Beamte."
Dagegen hat der Präsident der Zahnärztekammer Hamburg, Konstantin von Laffert, den Entschluss als "ideologische Insellösung" scharf kritisiert. Von Laffert den Hamburger sieht den Vorstoß als einen zweifelhaften Versuch, die auf Bundesebene gescheiterte Bürgerversicherung "durch die Hintertür" doch noch einzuführen: "Und das ist ja die Zielsetzung des Hamburger Senats, der die Einführung einer Einheitsversicherung immer stark forciert hat. Die nun beschlossene GKV-Öffnung für die Beamten ist zweifelsohne ein erster Schritt in diese Richtung."
Zu den Mehrkosten für den Senat sagt von Laffert: Diese Gelder könnten "sicherlich für sinnvollere Zwecke ausgegeben werden"
Von Laffert verweist darauf, dass der Vorschlag, der erstmals im vergangenen Sommer publik wurde, umgehend erhebliche Kritik und rechtliche und finanzielle Bedenken erfahren habe. Auch die anderen Bundesländer hätten sich mit dem Hamburger Weg befasst, ihn aber aus guten Gründen verworfen, heißt es. "Dessen ungeachtet hat der Senat einen Gesetzentwurf eingebracht und trotz weiterer vielfältiger fundierter Gegenargumente in der Bürgerschaft beschlossen."