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Hautkrebs wird Berufskrankheit

ck/dpa
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Hautkrebs soll in Deutschland ab Januar als Berufskrankheit anerkannt
werden. Damit haben Menschen, die in ihrem Job lange Jahre regelmäßig
der Sonne ausgesetzt sind, bei einer Form von hellem Hautkrebs erstmals
geregelte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dazu zählen neben Behandlung und Reha auch Renten und Entschädigungen, teilte der Berufsverband der Deutschen Dermatologen mit. Jobs im Freien haben zum Beispiel Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte und Seeleute, aber auch Briefträger, Bademeister und Skilehrer.

Grundlage ist der wissenschaftlich-medizinische Nachweis

Bereits vor der Einführung der neuen Berufskrankheit wurden in Einzelfällen bisher 100.000 Euro "Verletztenrente" an Patienten gezahlt. Die Unfallversicherung rechnet bereits mit Mehrkosten von rund 20,5 Millionen Euro pro Jahr für hellen Hautkrebs. Grundlage für die Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten sind der wissenschaftlich-medizinische Nachweis und die Zustimmung der Politik. Sie gilt in dem Verfahren als sehr sicher.

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