Heilberufe nicht unter Generalverdacht stellen

jt/pm
Der aktuelle Referentenentwurf für ein Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen sei unnötig, weil bereits vorhandene Sanktionsinstrumente ignoriert werden, anstatt diese auszubauen, bemängeln Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Besser die Selbstverwaltungskörperschaften stärken

„Statt die Heilberufe unter Generalverdacht zu stellen und das Land flächendeckend mit Sonderstaatsanwaltschaften zu überziehen, sollte der Gesetzgeber vielmehr die Möglichkeiten der Selbstverwaltungskörperschaften stärken, um die wenigen schwarzen Schafe im Gesundheitswesen, die es im Übrigen in allen Bereichen der Gesellschaft gibt, noch konsequenter sanktionieren zu können" forderte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und appellierte daran, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und Staatsanwaltschaften zu fördern und entsprechende Schnittstellen zu etablieren.

Das zahnärztliche Berufsrecht greift bereits umfassend

„Es gibt bereits sehr etablierte berufs- und sozialrechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten“, ergänzte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Das zahnärztliche Berufsrecht greift umfassend. Damit steht Bestechlichkeit auch jetzt schon unter Strafe - bis hin zum Entzug der Approbation, was einem Berufsverbot gleichkommt." Mehr Rechtsaufwand löse nicht das Problem, sondern schaffe nur Mehraufwand für alle.

KZBV und BZÄK gingen einer Null-Toleranz-Politik nach. Jeder Rechtsbruch sei einer zu viel und werde im Interesse von Versicherten und Patienten unnachgiebig verfolgt.

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