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Holen Sie sich die Kreditbearbeitungsgebühr zurück!

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Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Trotzdem werden sie nicht von vielen Banken nicht freiwillig erstattet beziehungsweise sogar weiterhin erhoben. Das müssen Sie tun, um Ihr Geld zurückzubekommen.

Ein Zahnarzt aus Stuttgart klagte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank), die ihm 2008 eine Bearbeitungsgebühr von 5.930 Euro für eine Kreditvergabe berechnet hatte. Noch vor einer Urteilsverkündung erklärte die apobank, dass sie dem Zahnarzt die Bearbeitungsgebühr in voller Höhe erstatte - zuzüglich der Zinsen von 2.146,43 Euro. Das LG Düsseldorf legte der Bank die Kosten des Verfahrens auf (Beschluss vom 7. Januar 2016, Az. 8 O 328/14).

Kreditbearbeitungsgebühren - auch gegenüber Zahnärzten unwirksam

Bereits 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher - also eine Kreditbearbeitungsgebühr - unwirksam sind (Verfahren XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). 2015 stellte er klar dass eine in den AGB der Banken entsprechende Klausel auch gegenüber Unternehmern - Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern wie Ärzten und Zahnärzten - unwirksam ist (BGH-Urteil vom 28. Juli 2015 - Az. XI ZR 434/14).

Dennoch erheben viele Banken bei der Vergabe von Krediten immer noch einen derartigen Zuschlag. Nach Schätzungen der Stiftung Warentest haben Kunden allein von 2005 bis 2013 über 15 Milliarden Euro zu viel an ihre Banken gezahlt. Da die Banken in der Regel die unzulässigen Bearbeitungsgebühren in der Regel nicht von selbst zurückzahlen, bleibt Ihnen als Kreditkunde meist nichts anderes übrig als aktiv zu werden und den rechtswidrigen Aufschlag, der meist zwischen ein und vier Prozent der Darlehenssumme beträgt, unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung von Ihrer Bank zurückzufordern.

DerVerband der Gründer und Selbstständigen Deutschlands(vgsd) Deutschlands weist darauf hin, dass es sich hierbei um Standardgebühren handelt - nicht um individuell verhandelte Gebühren: Wer einen vorformulierten Standarddarlehensvertrag unterzeichnet hat, in dem die Bearbeitungsgebühr aufgeführt wurde, hat in der Regel Anspruch auf Erstattung.

Wie Sie am besten vorgehen

Kostenpflichtige Dokumente, mit dem man eine Erstattung einfordern kann, findet manhier.Wichtig ist, dass Sie in dem Schreiben auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH verweisen, die Höhe der zurückgeforderten Bearbeitungsgebühren angeben, eine angemessene Zahlungsfrist setzen und die Klageerhebung bei Nichtzahlung androhen. Sollte die Bank die Erstattung verweigern, empfiehlt der Verband den Gang zum Anwalt. Alternativ kann man sich auch die Unterstützung bei derSchutzgemeinschaft für Bankkundenholen oder sich an denOmbudsmannder Banken wenden. Für Verbraucher stellt das PortalFinanztippim InternetMusterschreibenfür die Rückforderung der Gebühren zur Verfügung. Auch kommerzielle Anbieter bieten Unterstützung an. Allerdings fällt hier eine Provision an.

Gebühren für KfW-Darlehen sind rechtens

Achtung: Ausgabeabschläge bei KfW-Darlehen sind laut BGH-Urteil rechtens. Sie sind als Risikozuschlag zulässig und den Richtern zufolge eine angemessene und faire Regelung für die dank staatlicher Förderung vergünstigten Verträge (BGH-Urteile vom 16. Februar 2016, Az.: XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15 und XI ZR 96/15).

Zur Verjährung fällte der Bundesgerichtshof am 28. Oktober 2014 ein richtungsweisendes Urteil (AZ: Xi ZR 348/13). Demnach begann die Verjährung für Altfälle "mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen", so die Richter. Die Verjährung für Altfälle, die vor 2011 abgeschlossen worden sind, trat damit mit dem 31.12.2014 ein. Für alle später entstandene Ansprüche beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Darlehensvertrag geschlossen wurde - und endet drei Jahre später.

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