Hufeland-Preis für Forschungsleistungen in der Präventivmedizin
Trägerinnen des Hufeland-Preises sind neben der Stifterin des Preises, der Deutschen Ärzteversicherung AG, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung.
Prämiert wird jährlich die beste Arbeit auf dem Gebiet der Präventivmedizin und/oder der Versorgungsforschung. Der Preis kann auch zwei gleichwertigen Arbeiten je zur Hälfte zugesprochen werden.
Zur Teilnahme berechtigt sind Ärzteund Zahnärzte, die im Besitz einer deutschen Approbation sind, gegebenenfalls zusammen mit maximal zwei Co-Autoren mit abgeschlossenem wissenschaftlichen Studium.
Die Bewertung der eingereichten Arbeiten erfolgt durch ein Preisrichterkollegium, auf dessen Vorschlag hin das Kuratorium der Stiftung über die Verleihung des Preises entscheidet.
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Die an der Ausschreibung zum Hufeland-Preis 2019 teilnehmenden Arbeiten sind bis zum 31. Oktober 2019 unter dem Stichwort "Hufeland-Preis" in zweifacher Ausfertigung einzureichen bei:
Notar Dr. Christoph Neuhaus„Hufeland-Preis“Kattenbug 2, 50667 Köln
Die Ausschreibungsunterlagen sind unter www.hufeland-preis.de hinterlegt.
Fragen beantwortet der Geschäftsführer der Stiftung, Rechtsanwalt Patrick Weidinger (Telefon 0221 148-30785, E-Mail patrick.weidinger@aerzteversicherung.de ).
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